Neues Abfallgesetz bringt so einiges mit sich

Neues Abfallgesetz bringt so einiges mit sich

Die Hotel- und Restaurantbetriebe auf den Balearen sind verpflichtet, den Kunden auf Wunsch den Rest der nicht konsumierten Lebensmittel zur Verfügung zu stellen.

Dies ist nur eine der Maßnahmen, die im Vorentwurf des Gesetzes über Abfälle und kontaminierte Böden der Balearen enthalten sind, der in dieser Woche veröffentlicht wurde. Diese Maßnahme ist ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes verbindlich.

Die Verordnungen sehen auch andere Maßnahmen zur Bekämpfung der Verschwendung von Lebensmitteln vor: So können beispielsweise Geschäfte und Verkaufsstellen keine Lebensmittel in gutem Zustand wegwerfen, und es wird gefördert, dass gekochte Lebensmittel, die in Schulkantinen, Krankenhäusern, Wohnheimen und anderen großen Gruppen gegessen werden, an soziale oder private Kantinen gespendet werden können, die sie benötigen.

Der Gesetzentwurf verbietet ab 2020 den Verkauf von Einweg-Kaffeekapseln aus schwer recycelbaren Materialien; Einweg-Kunststoffgeschirr, Besteck, Tassen und Tabletts; Einweg-Versionen von Feuerzeugen, Rasierapparaten, Patronen sowie Drucker- und Fototonern.

Darüber hinaus dürfen ab 2019 gewerbliche Betriebe keine leichten Plastiktüten – weniger als 50 Mikrometer dick – für den einmaligen Gebrauch herstellen, und nur sehr leichte Plastiktüten – weniger als 15 Mikrometer dick -, die kompostierbar sind und ausschließlich für Lebensmittel bestimmt sind, entweder zur Abfallvermeidung oder aus Gründen der Hygiene oder Sicherheit.

Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs ist die Reduzierung der Verpackung, insbesondere sind mehrere Maßnahmen zum Verkauf von abgefülltem Wasser enthalten.

Der Verkauf von Wasser in Einwegflaschen in öffentlichen Gebäuden, mit Ausnahme von Gesundheitszentren und Krankenhäusern, ist generell verboten; außerdem müssen Unternehmen, die Verkaufsautomaten in öffentlichen Gebäuden betreiben, eine kostenlose Trinkwasserquelle installieren, unabhängig davon, ob sie in den Automaten oder in der Umgebung integriert sind.

Darüber hinaus sollten Hotel- und Gaststättenbetriebe die Möglichkeit bieten, unverpacktes Wasser kostenlos zu konsumieren.

Schließlich müssen bei öffentlichen Veranstaltungen oder mit Unterstützung der öffentlichen Verwaltungen Alternativen zum Verkauf von Flaschengetränken und Einweggläsern geschaffen werden.

Unter anderem in Bezug auf Abfälle müssen alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen die Trennung ihrer Abfälle festgelegt haben. Aus diesem Grund werden bei Neubauten oder Sanierungen Räume zur Verfügung gestellt, in denen die benötigten Container untergebracht werden können.

Der Vorentwurf sieht je nach Schwere Sanktionen zwischen 300.- und 1.750.000.- Euro vor. Wenn die Zuwiderhandlung zu einem quantifizierbaren wirtschaftlichen Nutzen geführt hat, kann die Geldbuße bis zum Doppelten des Nutzens betragen.

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