Neuer Vergleich in einer Arzthaftungsangelegenheit

Aufgrund einer fehlerhaft durchgeführten Sterilisation konnte, nach außergerichtlichen Verhandlungen, für unsere Mandantschaft eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 18.000 Euro erreicht werden.

Die Sterilisation wurde während eines Kaiserschnitts, durchgeführt. Dies allein stellt bereits einen Behandlungsfehler dar, da das Versagensrisiko bei dieser Art der Sterilisation zu hoch ist. Zum anderen wurde bei einer Revisionsoperation festgestellt, dass die Durchführung der Sterilisation wahrscheinlich schlichtweg vergessen wurde.

Der Geldbetrag umfasst insbesondere ein Schmerzensgeld für die physischen und psychischen Beeinträchtigungen der Mandantschaft

Last updated by Florian Friese at 16. August 2013.


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
[Senf] Der schmale Move
wallpaper-1019588
Was ist Politik? Und warum man nie auf den Lautesten hören sollte
wallpaper-1019588
[Comic] The Sacrificers [3]
wallpaper-1019588
Taiwan entdecken – abwechslungsreiche Rundreisen mit TourRadar