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Wenn die Gesetzesänderung durchgeht, dann kann man beim Edelmetallhändler nicht einmal mehr eine Unze Gold kaufen, ohne Ausweisdaten zu hinterlassen.
Die Bundesregierung plant die Herabsetzung der Freigrenze für identitätsnachweispflichtige Transaktionen von derzeit 15.000 Euro auf nur noch 1.000 Euro.
Am 11. Mai 2011 hat das Bundesfinanzministerium einen „Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention“ vorgelegt. In Rahmen dieses Entwurfes sollen einmal mehr – vor dem Hintergrund der Terrorismus- und Verbrechensbekämpfung – die Bürgerrechte eingeschränkt werden.
via Neuer Gesetzes-Entwurf: Anonymer Goldkauf adé | Goldreporter.
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