Neue Vorgaben der EU zur Steigerung der Energieeffizienz

Fast unbemerkt von der öffentlichen Diskussion hat gestern (28. Februar) der Industrieausschuss des Europäischen Parlaments Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz beschlossen. Im wesentlichen hält man an dem Ziel der Steigerung der Energieeffizienz bis 2020 um 20% (ausgehend von 2010) fest. Die einzelnen Mitgliedsstaaten sollen dazu verbindliche nationale Ziele festlegen, wie sie sie das Ziel erreichen wollen. Zudem ist eine Sanierungsquote für öffentliche Gebäude von 2,5% festgelegt worden.

Energieeffizienz kann zu einem Treiber der europäischen Wirtschaft werden, heißt es in der offiziellen Pressemitteilung. Die Steigerung der Energieeffizienz reduziert die Abhängigkeit von Energieimporten, schafft Arbeitsplätze, setzt finanzielle Ressourcen frei, erhöht die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und reduziert die Emissionen von Treibhausgasen. Die EU hat sich selbst das, noch unverbindliche, Ziel der Einsparung von Primärenergie von 20 Prozent bis 2020 gesetzt. Wenn sich nichts ändert, wird jedoch gerade mal die Hälfte des anvisierten Zieles erreicht.

Im folgenden Text eine Übersicht der aktuellen Vereinbarungen:

Verbindliche nationale Ziele

Um das Ziel der EU zu erreichen, sollen sich die Mitgliedsstaaten eigene verbindliche Ziele setzen. Bis Juni 2013 soll geprüft werden, ob die Mitgliedsländer auf dem richtigen Weg sind und bis Juni 2014 sollen Vorschläge eingereicht werden für Ziele der Energieeffizienz bis 2030.

Deutschland wollte, dass bisherige Maßnahmen angerechnet werden können, dies wird aber nicht der Fall sein, damit kann sich Deutschland nicht auf der EnEV oder anderen Maßnahmen ausruhen.

Vorgaben für Energieversorger

Besonders umstritten sind die Vorgaben für Energieversorger, der VKU hat sie übersetzt als “Endenergieeinsparverpflichtungssysteme”. Die Mitgliedsstaaten sollen ihre Energieversorger damit verpflichten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bei ihren Endkunden umzusetzen. Als Orientierungswert gilt eine jährliche Energieeinsparung von 1,5%, die erreicht werden muss.

Laut VKU ist nicht die  gesamte energiewirtschaftliche Wertschöpfungskette enthalten, die Energieerzeugung fehlt – dabei spielt diese, wenn es um die Verringerung des Einsatzes von Primärenergie geht, eine große Rolle. Demnach darf Kraft-Wärme-Kopplung nicht zur Verringerung des Energieverbrauchs beitragen?

Sanierung öffentlicher Gebäude

Ab Januar 2014 sind die Mitgliedsstaaten verpflicht jährlich 2,5% der öffentlichen Gebäude, die größer als 250 m² sind, energetisch zu sanieren. Alternativ können auch andere Maßnahmen ergriffen werden, welche die gleiche Energieeinsparung bringen.

Öffentliche Beschaffung

In der öffentlichen Beschaffung müssen bei Kauf oder Miete neuer Produkte, neuer Fahrzeuge oder Räumlichkeiten die Kosten und technischen Daten für den Energieverbrauch einbezogen werden. Dazu gehört der Energieverbrauch über den gesamten Nutzungszeitraum.

Energie-Audits

Ab Juli 2014 sollen sich große Unternehmen alle vier Jahre einem Energie-Audit unterziehen, ausgeführt durch qualifizierte und akkreditierte Experten.

Rechnungen für Energiebezug

Um höhere Transparenz in die Stromrechnungen zu bekommen, wurde eine monatliche Abrechnung für den Strombezug gefordert. Dieses sollte auch für Strom und Gas umgesetzt werden, um den aktuellen Verbrauch zu erfassen – schwammig formuliert und lässt Interpretationsspielraum offen. Des weiteren werden Beratungen und Energiedienstleistungen gefordert, wenn ich den Text richtig übersetze und verstehe.

Förderung der Effizienz beim heizen und kühlen

Die Mitgliedsländer sollen weiter bis Januar 2015 nationale Heiz- und Kühl-Roadmaps aufstellen, um den Ausbau hocheffizienter Kraft-Wärme–Kälte-Kopplung und Nahwärmenetze  voran zu bringen.

Einrichtungen zur Finanzierung von Effizienzmaßnahmen

Eine weitere Idee ist der Aufbau von Finanzierungs-Einrichtungen zur Förderung von Effizienzmaßnahmen. Diese sollen unter anderem finanziert werden aus Bußgeldern, die fällig werden, wenn geforderte Maßnahmen nicht eingehalten werden.

Wie geht es weiter?

Man sieht, der Maßnahmenkatalog ist umfangreich und ich habe hier nur Auszüge der Pressemitteilung wiedergegeben. Der eigentliche Maßnahmenkatalog ist sehr umfangreich mit 87 Seiten, da wird sicher auch noch viel darüber diskutiert. Der Ausschuss hat nun den Parlamentsberichterstatter Claude Turmes (Grüne, Luxemburg) beauftragt die Verhandlungen mit den Vertretern der Mitgliedsstaaten zu führen.


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