Neue Vordrucke für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren ab Mai 2015 Pflicht!

Bereits im letzten Jahr wurden neue Vordrucke für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren eingeführt.

Einführung ab dem 3.10.2014

Bereits seit dem 3.10.14 gilt die zweite Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren (2. AGMahnVordrVÄndV), welche die neuen Formulare für das arbeitsgerichte Mahnverfahren eingeführt hat.

Folgende Formulare sind dabei neu eingeführt worden:

  • Mahnbescheidsantrag
  • Vollstreckungsbescheidsantrag
  • Widerspruch

Übergangsfrist bis zum 30.4.2015

Die alten Vordrucke für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren konnten nur bis zum 30.4.15 verwendet werden.

Ab dem 1.5.2015 müssen zwingend der neuen Formulare benutzt werden.

In der Praxis spielt das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren eine untergeordnete Rolle. In der Regel klagt man den Arbeitslohn ein, da es ohnehin einen schnellen Gütetermin gibt. Wenn der Arbeitgeber das Verfahren verzögern will, wird er im Mahnverfahren Widerspruch einlegen.

A. Martin



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