EU nun auch gegen Anwendung von Mindestlohn auf Transitverkehr

Der in Deutschland ab dem 1.1.2015 geltende gesetzliche Mindestlohn hat viele neue Fragen aufgeworfen. Insbesondere auch, ob Lkw – Fahrer ausländischer Transportfirmen, die Deutschland nur als Transitland durchfahren, auch während der Fahrt durch Deutschland einen Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes von derzeit € 8,50 pro Zeitstunde erhalten.

Das Arbeitsministerium hatte hier bereits eingelenkt.

Nun gibt es Ärger aus Brüssel. Die EU-Kommission hat nämlich am 19.5.2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublick Deutschland wegen der Anwendung des deutschen Mindestlohngesetzes (MiLoG) im Verkehrssektor, insbesondere im Transitverkehr, eingeleitet.

Die EU – Kommision sieht hier eine unverhältnismäßige Einschränkung des grenzüberschreitenden Transit- und Beförderungsverkehrs und damit des europäischen freien Warenverkehrs und der Dienstleistungsfreiheit. Durch die Anwendung des MiLoG auf den Transitverkehr und bestimmte grenzüberschreitende Beförderungsleistungen würden unangemessene Verwaltungshürden aufgestellt, die ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarkts behinderten, so die Kommission.

Es bleibt abzuwarten, wie in Brüssel entschieden wird.

A. Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht



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