Neue Photovoltaik Vergütungssätze 2012

Nach dem wochenlang über eine neue Kürzung der Einspeisevergütung diskutiert und gestern gemutmaßt wurde, ist es nun offiziell. Heute Mittag haben der Bundeswumweltminister Norbert Röttgen und der Bundeswirtschaftsminister Philip Rösler  ihre Einigung in Sachen Energieeffizienz und Vergütungssätze für Photovoltaik bekannt gegeben.

Auf die Energieeffizienz möchte ich in einem extra Beitrag eingehen, beides zu mischen ist unsinnig.

Für die interessierten Leser möchte ich im folgenden aus dem Ergebnispapier zitieren:

  • Im Kern soll mit einer deutlichen einmaligen Absenkung der Vergütung eine Anpassung an die gesunkenen Marktpreise erfolgen und der Zubau begrenzt werden.
  • Außerdem soll künftig nur noch ein bestimmter Prozentsatz der erzeugten Strommenge vergütet werden. Die nicht vergüteten Strommengen können entweder selbst verbraucht oder auf dem Markt verkauft werden. Damit wird ein starker Anreiz für eine wirtschaftliche Nutzung außerhalb der staatlich garantierten Vergütung gesetzt.
  • Künftig soll eine feste monatliche Absenkung dazu führen, dass Vorzieheffekte verhindert werden. Dies trägt zur Verstetigung der Entwicklung bei.
  • An dem Zielkorridor von 2.500 bis 3.500 Megawatt pro Jahr wird in 2012 und 2013 festgehalten. Danach wird der Zielkorridor um 400 MW pro Jahr abgesenkt.

Mit diesen Maßnahmen sollen die Kosten für die Stromverbraucher gesenkt werden, eine Berechnung dazu wird jedoch nicht vorgelegt. Ob Investoren damit klare Investitionsbedingungen haben, lass ich mal offen.

Die vier folgenden Schritte sollen zu einem kosteneffizienten und marktorientieren Ausbau führen:

  • Zusätzliche Einmalabsenkung für alle Anlagentypen zum 9. März 2012.
  • Ab 1. Mai 2012 Verstetigung der Degression durch eine monatliche Absenkung der Vergütungssätze.
  • Für alle Neuanlagen Einführung eines Marktintegrationsmodells im EEG (Begrenzung der vergütungsfähigen Strommenge auf 85 bzw. 90 %).
  • Verordnungsermächtigung zur kurzfristigen Nachsteuerung der Vergütung bei Über- oder Unterschreitung des Zubaukorridors; kontinuierliche Absenkung des jährlichen Zubaukorridors ab 2014.

Die neuen Vergütungssätze im Detail zeigt diese Grafik:

EEG-Vergütungssätze Photovoltaik ab 09.03.2012 (Quelle: BMU)

EEG-Vergütungssätze Photovoltaik ab 09.03.2012 (Quelle: BMU)

ein Bonus für den Eigenverbrauch fällt künftig komplett weg. Zudem soll nur noch ein bestimmter Prozentsatz der in der Anlage produzierten Strommenge förderfähig sein. Kleine Dachanlagen bis 10 kW Leistung erhalten die EEG-Vergütung nur für 85% der im Kalenderjahr erzeugten Strommenge, bei allen anderen Anlagen soll die vergütungsfähige Strommenge auf 90% festgelegt werden.

Der schon oft diskutierte Deckel in der Förderung wird jetzt Zubaukorridor genannt und legt die künftige Absenkung der Vergütung fest. Für 2012 und 2013 soll der bisherige Zielkorridor von 2.500 bis 3.500 MW beibehalten werden; danach sinkt der Zielkorridor jährlich um 400 MW ab und wird von 2017 an 900 bis 1.900 MW betragen.

Der Begriff der Inbetriebnahme bei PV-Anlagen soll künftig enger gefasst werden. Künftig muss das stromerzeugende Modul fest installiert und mit einem Wechselrichter ausgestattet sein.

Weitere Änderungen und Beitrag zur Netzstabilität:

Netzstabilität: Die Kosten für die Umrüstung der 50,2 Hz sollen je zur Hälfte über die Netzentgelte und die EEG-Umlage gewälzt werden. Die Durchführung der Umrüstung obliegt den Netzbetreibern. Die Anlagenbetreiber sind zur Duldung und Mitwirkung bei der Umrüstung verpflichtet. Bei fehlender Mitwirkung verliert der Anlagenbetreiber dauerhaft seinen Anspruch auf Vergütung.

Stromspeicher sind künftig grundsätzlich vollständig von der EEG-Umlage befreit sind (§ 37 EEG).

Einspeisemanagement: Für die Integration der PV in die Stromversorgung ist die Einbeziehung von PV-Anlagen in das Einspeisemanagement wichtig. Ab 1. Juli 2012 werden auch Anlagen unter 100 kW erfasst.

Quelle: BMU-Ergebnispapier und Photovoltaik-Guide

Update 01.08.2012:

Nach der Ablehnung der Änderungen durch den Bundesrat, hat der Vermittlungsausschuss am 27. Juni 2012 einige Änderungen durchsetzen können:

  • Volle Vergütung des erzeugten Stroms für Anlagen unter 10 kWp
  • Neuer Vergütungssatz für Anlagen zwischen 10 und 40 kWp
  • jährlicher Zubaukorridor von 2.500 MWp bis 3.500 MWp bleibt erhalten und wird nicht ab 2014 abgesenkt

Quelle:

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Über Andreas Kühl

Energieblogger aus Leidenschaft mit großem Faible vor allem für effiziente Energienutzung im Strom- und Wärmebereich. Aber auch die kostenlose Energie, die uns die Natur zur Verfügung stellt ist faszinierend und Herausforderung zugleich.

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