neue Minijob-Regelungen 2015

Das Mindestlohngesetz findet auch auf Mini-Jober Anwendung. Für das Jahr 2015 sind einige Änderungen für Mini-Jober in Kraft getreten, die man kennen sollte:

Überschreitung der € 450,00 Grenze

Aufgrund des Mindestlohnes ist verstärkt darauf zu achten, dass die € 450-Grenze nicht überschritten wird. Trotzdem ist unschädlich, wenn pro Jahr maximal 3 x diese Grenze aufgrund unvorhergesehener Ereignisse überschritten wird (vorher war nur eine 2-malige Überschreitung möglich).

Einzahlung in die Rentenversicherung

Wenn der Mini-Jober nicht von der Rentenversicherung befreit ist, dann betragen im Jahr 2015 die Rentenversicherungsbeiträge nur noch 3,7 % (2014 waren dies noch 3,9 %).

Zahlung der Umlage U2

Arbeitgeber müssen ab dem 1.1.15 höhere Pauschalen an die Minijobzentrale abführen. Die Umlage U2 für Mutterschaftsaufwendungen ist von 0,14 auf 0,24 Prozent gestiegen.

RA A. Martin



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