Neue Entscheidung zum Urheberrecht im Fall Pixelio

Das Landgericht Köln entschied vor einiger Zeit in einer Urheberrechtsfrage zugunsten eines Fotografen. Hintergrund war der Kauf eines Fotos über den Stockanbieter pixelio.de. Der Fotograf verlangte, dass der Kunde, der dieses Bild erworben hatte, ihn direkt in dem Foto zu benennen habe. Nun hat das OLG Köln über die Berufung entschieden und dem Fotografen, der inzwischen bei pixelio wegen dieses Rechtsstreits aus der Datenbank genommen wurde, seine Grenzen aufgezeigt.

Heise berichtet: Pixelio-Urteil war zu viel des Guten


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Nordlichter in Island entdecken – einzigartige Momente für dich
wallpaper-1019588
Yoga für Körper und Geist
wallpaper-1019588
Algarve News vom 20. Juli bis 26. Juli 2026
wallpaper-1019588
Nach Thailand auswandern? 10 Fragen, die du dir vorab ehrlich beantworten solltest