Neue Energieeinsparverordnung ab 2014 ohne Anforderungen an bestehende Gebäude

Energieausweis_Oldenburg_Fam.Wiegand_Quelle_denaGestern hat die Bundesregierung in einer Kabinettsitzung den Entwurf einer Novelle des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen.

Die Novellierung der EnEV sieht für Neubauten eine maßvolle Anhebung der Mindesteffizienzstandards in zwei Stufen in den Jahren 2014 und 2016 vor. Eine Verschärfung der Vorgaben für bestehende Gebäude ist in dem Entwurf nicht enthalten, insbesondere keine neuen Nachrüstverpflichtungen. Der Energieausweis als Informationsinstrument wird weiter gestärkt. Außerdem sollen - in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben - Energieausweise künftig stichprobenartig überprüft werden.

Die neue EnEV wird im wesentlichen folgende Änderungen, bzw. Maßnahmen, vorsehen:

  • Der zulässige Jahresenergiebedarf aller Neubauten soll in den Jahren 2014 und 2016 um jeweils 12,5 Prozent sinken. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll sich um jeweils 10 Prozent reduzieren.
  • Für bestehende Gebäude sieht die neue EnEV weder verschärfte Einsparregeln noch neue Nachrüstpflichten vor.
  • Die energetischen Kennwerte sind bei Verkauf und Vermietung in Immobilienanzeigen mit anzugeben. Dabei sind die Energiekennwerte auf die Wohnfläche und nicht wie bisher auf die Gebäudenutzfläche zu beziehen.
  • Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet, den Energieausweis an den Käufer beziehungsweise neuen Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei Besichtigung vorgelegt werden.
  • Eingeführt werden soll ferner ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen. Ein Betretungsrecht für Wohnungen wird es nicht geben.

Mit dem Inkrafttreten ist im Januar 2014 zu rechnen.

Reaktionen auf die Novellierung der EnEV

Die Bundesregierung tut mit dieser Novellierung nur ihre Pflicht und das sehr spät. Nach der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aus dem Jahr 2010 dürfen ab dem Jahr 2020 nur noch Fast-Nullenergiehäuser gebaut werden, bis dahin ist noch ein weiter Weg. Und das selbst erstellte Energiekonzept und die Beschlüsse zur Energiewende machen ein Handeln erforderlich.

Um die Energiewende zu einem Erfolg zu machen, muss aber auch der Gebäudebestand in die Anforderungen einbezogen werden. Dort gibt es noch das größte Potential zur Reduzierung der CO2-Emissionen, aber diese Chance ist vertan. Es verwundert auch nicht, die Bundesregierung scheint wohl fast alles zu tun, um die Energiewende zu einem Mißerfolg werden zu lassen. Der Neubau hat zu wenig Einfluss auf das CO2-Minderungspotential, wichtig ist es dennoch hier voranzugehen und Anforderungen zu verschärfen.

Die Bauwirtschaft sieht dies naturgemäß anders. Für die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) bedeutet die Erhöhung der Anforderung nur ein Stärkung des Neubaus im hochpreisigen Segment, obwohl eine Stärkung des bezahlbaren Wohnraums dringend notwendig sei. Auch wenn die Wohnungswirtschaft hier unterschlägt, dass die Heizkosten bald zum Luxus werden, muss dieser Gegensatz aufgelöst werden.

Weitere Kritikpunkte sind im Magazin der Energie-Experten zu finden.


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