Förderprogramm für Solarstrom-Batteriespeicher startet im Mai

IBC SolStore 3.5Li

Speicherlösung auf Lithium-Ionen-Polymer-Basis, IBC SolStore 3,5Li, Quelle: IBC-Solar

Ganz still und leise hat die KfW in den letzten Tagen die Förderbedingungen für die Förderung von Batteriespeichersysteme für Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Eine Pressemitteilung gibt es dazu noch nicht. Der Start des Förderprogramms wird am 01.05.2013 sein. Das Programm trägt den Titel “Erneuerbare Energien-Speicher” und wird unter der Programmnummer 275 geführt.

Das Programm bietet einen Tilgungszuschuss des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), eine langfristige Finanzierung und eine tilgungsfreie Anlaufzeit.

Zielgruppe des Förderprogramms

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Freiberufler, Landwirte und gemeinnützige Organisationen. Auch privatwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung erhalten die Förderung.

Was wird gefördert?

Es wird die Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären Batteriespeichersystem durch ein zinsgünstiges Darlehen der KfW (für die komplette Anlage inklusive Speicher) und durch einen Tilgungszuschuss, vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) mit dem Programm unterstützt, wobei der Zuschuss nur für die Investition in das Batteriespeichersystem gewährt wird. Die Förderung erhält man auch, wenn ein stationärer Batteriespeicher nachgerüstet wird, zu einer nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommenen Photovoltaikanlage.

Die Batteriespeicher sollen folgenden Anforderungen erfüllen, um die Förderung zu erhalten:

  • Die installierte Leistung der Photovoltaikanlage, die mit dem Batteriespeichersystem verbunden wird, darf 30 kWp nicht überschreiten.
  • Für jede Photovoltaikanlage kann nur ein Batteriespeichersystem gefördert werden.
  • Die geförderten Batteriespeichersysteme befinden sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und werden mindestens 5 Jahre zweckentsprechend von Ihnen betrieben.

Genauso still und heimlich hat die KfW heute dann wieder ihre Informationen vom Netz genommen. Dank dem Hinweis auf das BSW-Papier zum Speicher-Förderprogramm und dem Beitrag im Solaranlagen-Portal kann ich diesen Beitrag noch fertig stellen.

Technische Anforderungen

Fördervoraussetzungen gemäß den “Richtlinien zur Förderung von stationären und dezentralen Batteriespeichersystemen zur Nutzung in Verbindung mit Photovoltaikanlagen” des BMU:

  • maximale Leistungsabgabe der Photovoltaikanlage am Netzanschlusspunkt von 60 Prozent der installierten Leistung für die gesamte Lebensdauer der Photovoltaikanlage, auch bei Außerbetriebnahme des Speichers
  • die Wechselrichter der  Anlagen verfügen über eine geeignete elektronische und offen gelegte Schnittstelle zur Fernparametrierung, durch die eine Neueinstellung der Kennlinien für die Wirk- und Blindleistung in Abhängigkeit von den Netzparametern Spannung und Frequenz bei Bedarf möglich ist oder über eine geeignete und offen gelegte Schnittstelle zur Fernsteuerung
  • Die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme existierenden gültigen Anwendungsregeln und Netzanschlussrichtlinien für Batteriespeicher sind durch die geförderten Anlagen einzuhalten.
  • Die elektronischen Schnittstellen des Batteriemanagementsystems und die verwendeten Protokolle sind zum Zweck der Kompatibilität mit

    Austauschbatterien des gleichen oder anderer Hersteller offenzulegen.

  • Die Batterien benötigen eine Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von 7 Jahren vor. Hierbei wird bei Defekt der Batterien der Zeitwert der Batterien ersetzt. Der Zeitwert berechnet sich anhand einer über den Zeitraum von 7 Jahren linear angenommenen jährlichen Abschreibung.
  • Der sichere Betrieb des Batteriespeichersystems und der Batterie ist durch die

    Einhaltung geeigneter Normen zu gewährleisten.

  • Die ordnungsgemäße und sichere Inbetriebnahme ist durch eine geeignete Fachkraft zu bestätigen und nachzuweisen.

Eigenbauanlagen, gebrauchte Speicher und Prototypen sind nicht förderfähig.

Konditionen des Förderprogramms

Bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten können gefördert werden. Die Laufzeit beträgt bis zu 20 Jahre und je nach Laufzeit gibt es eine tilgungsfreie Anlaufzeit. Der Zinssatz wird auf gesamte Laufzeit oder mindestens zehn Jahre festgeschrieben.

Zuschuss

Über den Zuschuss des BMU steht nichts im Merkblatt der KfW, hierzu macht nur der BSW Angaben. In dem Informationspapier des BSW zur Förderung von Solarstromspeichern wird von einer Höhe von 30 Prozent der anzurechnenden Kosten geschrieben, die vom Staat bezuschusst werden. Der Maximalbetrag des Zuschusses beträgt 600 Euro pro Kilowatt Solaranlagen-Leistung und bei nachträglicher Installation sind es 660 Euro je kW Solaranlage. Die Vorraussetzungen sind die bereits oben erwähnt.

Achtung!

Alle Angaben sind noch vorläufig und haben keine offizielle Bestätigung, daher kann man sich noch nicht darauf verlassen, dass es auch wirklich so kommen wird. Nach meinen Informationen sollen die offiziellen Aussagen aber schon am Freitag, den 08.02. verkündet werden.


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