Wie bereits im letzten Jahr durch das Aschaffenburger Urteil bekannt geworden ist, müssen gewerblich betriebene Facebook-Fanpages eine Impressum vorweisen, welchen dem TMG § 5 entspricht.
Das auf der Facebook Seite integrierte Impressum sollte in jedem Fall leicht und unmittelbar erkennbar sein, und dies ebenso für die mobile Nutzung von Facebook-Apps.
Rechtsanwalt Thomas Schwenke berichtet auf allfacebook.de in einem Artikel von derzeit zunehmenden Abmahnung bei fehlerhaften Impressen.
Gleichzeit wird aufgezeigt wie Betreiber von Facebook Seiten dem abhelfen sollten, sodass sowohl der Infobereich, wie auch die Anordnung von zusätzlichem Impressums-Tabs keiner Abmahnung zum Opfer fallen und somit rechtssicher gemacht werden können.