Neudefinition der steuerlichen Herstellungkosten

Bereits 2010 hatte das Bundesfinanzministerium angekündigt, dass es sich der steuerlichen Herstellungskosten annehmen wird. Ab dem Veranlagungszeitraum 2012 soll es nun soweit sein. Herstellungskosten im Sinne des Steuerrechts sollen dem Entwurf der Einkommensteueränderungsrichtlinien zufolge künftig folgende Kosten und Aufwendungen umfassen:

  • Kosten der allgemeinen Verwaltung
  • Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes
  • Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen
  • Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung

Ein Wahlrecht soll nicht mehr bestehen.


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