Ist die Gewerbesteuer eine Betriebsausgabe?

Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 wurde die Abziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe gestrichen. Das ist nicht nachvollziehbar, wenn man das objektive Nettoprinzip zugrunde legt, nach dem Betriebsausgaben grundsätzlich steuerlich in Abzug zu bringen sind – und die Gewerbesteuer ist zweifellos ein betriebliche Aufwand. Beim BFH liegt steht diesem Grund ein Revisionsverfahren zur Entscheidung an, das diese Regelung auf ihren Einklang mit der Verfassung zu prüfen und das weitere Vorgehen zu klären hat. Steuerpflichtige sollten gegen die entsprechenden Einkommensteuerbescheide Einspruch einlegen und ein Ruhen des Verfahrens beantragen.


wallpaper-1019588
Die richtige Matratze für erholsamen Schlaf
wallpaper-1019588
Moschusschildkröte Futter: Was frisst sie und wie oft?
wallpaper-1019588
Wann du isst, könnte für deine Lebenserwartung wichtiger sein als gedacht
wallpaper-1019588
Garten im September: 20 wichtige Arbeiten als Checkliste
wallpaper-1019588
Zitrone als Gesichtspflege?