Nebenbei arbeiten kann teuer werden!!!

Wussten Sie schon das eine nebenberufliche freiberufliche Tätigkeit eine seperate
Betriebshaftpflicht erfordert? Nein? Nun, dieses ist immer dann der Fall, wenn Sie zum Beispiel bei der Berufsgenossensschaft gemeldet werden und Abrechnungen erstellen, Sie also den Rahmen eines Freundschaftsdienstes verlassen. Das Oberlandgericht Hamm hat hier sogar einem Rentner die Prozesskostenbeihilfe verweigert, weil er seine Private Haftpflichtversicherung verklagen wollte. Denn eine gewerbsmässige Tätigkeit muss auch über eine gewerbliche Haftpflichtversicherung abgesichert werden und nicht über die private Haftpflichtversicherung.
Für weiter Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Liebe Grüsse
Daira Bär

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