Es ist schon interessant, wie sich der “Schichtwechsel” bei WDR5 auswirken kann. Neoliberale Redakteure unterdrücken jedenfalls Nachrichten, die an und für sich noch hochaktuell sind, damit die konservativen Kräfte um Steinmeier und Oppermann weiter gestützt werden.
Es war so gegen 5:00 Uhr morgens, als heute der Radio-Wecker die ersten Nachrichten sendete und ich wach wurde.
Der Nachrichtensprecher wies (sinngemäß) darauf hin, dass der Vorsitzende der SPD, Sigmar Gabriel, die Hartz-IV-Regelsätze für verfassungswidrig hielt und die Einigung im Vermittlungsausschuss nur zustande kam, weil man wenigstens etwas für die Zeitarbeiter und Kinder erreichen wollte. Auch der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Theo Sommer, wurde erwähnt, der die Regelsätze als klar verfassungswidrig bezeichnete und den Mitgliedern der Gewerkschaft juristische Unterstützung bei Klagen anbot.
Es dauerte aber nicht lange, bis diese Nachrichten auf die Aussage von Theo Sommer reduziert wurden; Sigmar Gabriel wurde nach dem “Schichtwechsel” nicht mehr erwähnt.
Es hat den Anschein, als ob die Redaktion für die Morgensendungen die konservativen Kräfte in der SPD schützen wollte, damit nicht noch mehr öffentlich über die eindeutig grundgesetzwidrige Ermittlung der Regelsätze berichtet wird.
Nach meinem Kenntnisstand benötigen die Partei DIE LINKE und Bündnis90/Die Grünen nur 12 Stimmen von der SPD, um eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG)anzustrengen.
Angesichts der klaren Äußerungen des Parteivorsitzenden der SPD sollte es eigentlich möglich sein, dass sich mindestens 12 Abgeordnete der SPD finden, um die Klage vor dem BVerfG zu unterstützen.
Denn es ist ein Skandal, dass die UNION, die FDP und Teile der SPD die Überprüfung durch das BVerfG auf die “lange Bank” schieben wollen, wie es Prof. Dr. jur. Johannes Münder in einer Diskussionssendung bei Phoenix (Teilnehmer aus den Reihen der Politik: der Fraktionsgeschäftsführer der CDU, Peter Altmaier und der Fraktionsgeschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann) in dieser Woche andeutete.
Die Sendung bei PHOENIX könnte m.E. sogar als “Beweis” für den Rechtsbruch bei der Ermittlung der Regelsätze angeführt werden weil Peter Altmaier eingestand, dass die “unteren 15 %” (statt 20 %) für die Referenzgruppe nur deshalb angesetzt wurden, weil ansonsten zu viele Bürger bedürftig geworden wären!!!
Um es deutlich hervorzuheben: Alleine das beweist die kriminelle Energie der Bundesregierung bzw. der zuständigen Ministerin von der Leyen und der sachkundigen Parlamentarier, vorsätzlich das Grundgesetz und die Rechtsfortschreibung des BVerfG zu missachten. Oder anders ausgedrückt: diese kriminellen Politiker haben einerseits viele Menschen von der staatlichen Unterstützung abgehalten, darunter auch viele Rentner, und andererseits die Bedürftigen, die bereits Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) beziehen, unter das nach BVerfG zu gewährende, unverfügbare Existenzminimum gedrückt!
Es ist festzustellen, dass wir mit dieser Vorgehensweise der UNION und der FDP sowie Teilen der SPD eine neue Art “Staatskriminalität” zu verzeichnen haben, die die Bedürftigen gezielt und bewusst noch weiter in die Armut treibt, damit die neoliberale Politik fortgesetzt werden kann bzw. deren Scheitern verdeckt wird.
Während in der EU die Despotie (nach Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider (ehemals Universität Erlangen-Nürnberg) durch die “Ermächtigung” der Regierungsoberhäupter im Lissabon-Vertrag verwirklicht wurde, zeigt sich in Deutschland eine ähnliche Entwicklung in Form der Ignoranz der gegebenen Rechtslage. Regierung und große Teile des Parlamentes missachten “fraktionsübergreifend” die Rechte der Bürger und setzen damit die Funktionsfähigkeit der Demokratie bzw. den Schutz des Bürgers durch die Rechtsordnung außer Kraft.
UNION, FDP und Teile der SPD setzen auf den langwierigen Klageweg der Betroffenen und hoffen, dass das BVerfG erst innerhalb der nächsten 5 Jahren die Klagen zur Entscheidung vorgelegt bekommt.
Es ist jedenfalls noch nicht ausgemacht, ob die zuständigen Gerichte der unteren Ebenen eine “Sprung-Revision” zulassen, damit das BVerfG frühzeitiger mit den Rechtsfragen befasst wird?!
Auch den Rentnern, denen ihre Lebensleistung durch die Ankoppelung an die Lohnentwicklung (m.E. ebenfalls grundgesetzwidrig) nach und nach entzogen wird, dürfen darauf hoffen, dass sich 12 SPD-Abgeordnete finden und der Gang zum BVerfG über die Normenkontrollklage erheblich verkürzt wird.
Ob mit der “Verkürzung” der WDR5-Nachrichten die naheliegende Unterstützung der Normenkontrollklage durch die SPD nach den klaren Äußerungen des Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel (SPD) unterlaufen werden sollte, lässt sich nur vermuten.
Jedenfalls träumen viele Bundestagsabgeordnete in den ersten Reihen des Bundestages immer noch von der großen Koalition.
Ob der Wähler diese Entwicklung bei den anstehenden Landtagswahlen berücksichtigen wird?
Es ist jedenfalls zu befürchten, dass die JOURNAILLE auf die Schieflage in der Demokratie nicht hinweisen wird. Denn es sollte keiner Regierung und keinem Abgeordneten erlaubt sein, so klar und vorsätzlich die gegebenen Rechtslage, wie bei der gezielten “Niedrigberechnung der Regelsätze”, zu missachten.
Wenn Partei-Oligarchen parteiübergreifend auf die Idee kommen, die Gesetzeslage zu missachten, dann ist m.E. die Demokratie gefährdet.
Es wäre an der Zeit darüber nachzudenken, wie man die Bürger vor solchen “Demokraten” schützen kann.
Der Wähler sollte diesen Parteien bei den nächsten Landtagswahlen eine Absage erteilen und anderen Parteien, die noch die Demokratie schützen wollen, ihre Stimme geben.
Das gilt auch für die SPD, wenn sie sich der Zustimmung zur Normenkontrollklage verweigert.
Weitersagen könnte helfen.