Mutterschutz / Mutterschaftsgeld für Kind Nr. 2 in Elternzeit für Kind Nr. 1

Der Frosch ist 1 Jahr 10  Monate, 0 Wochen und 5 Tage alt

30. Schwangerschaftswoche, 29 Wochen und 2 Tage Schwanger

Ich befinde mich faktisch noch bis Mitte Juni in Elternzeit vom Frosch, mein Mutterschutz für den Babybruder beginnt allerdings Mitte Mai.
Ich dachte wirklich, ich wäre bzgl. Papierkram und Behördengänge noch entsprechend informiert. Wie ich heute erfahren durfte, scheint dem nicht so zu sein.
Meine Mutter las einen Artikel in der IGM zum Thema "Schwanger in der Elternzeit". So erfuhr ich überhaupt erst einmal, dass ich beim Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit vom Frosch zum Beginn des Mutterschutzes vom Bruder anzeigen muss, um überhaupt einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu haben!

Wäre dieser Artikel nicht gewesen, wäre ich zum Eintritt des Mutterschutzes dagestanden. Ist ja noch mal gut gegangen und ich habe noch Zeit mich an den Arbeitgeber zu wenden.
Nun las ich den Artikel weiter und dort stand zum Arbeitgeber Zuschuss zum Mutterschaftsgeld folgendes: "... Wurde vor Beginn der Babypause in Vollzeit gearbeitet, bemisst sich der Zuschuss nicht nach dem Teilzeit-, sondern nach dem Vollzeitentgeld..."

Interessant für mich ist nun, dass ich seit September 2013 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet habe. Bis Februar 2014 war diese Teilzeit geringfügig, ab Februar 2014 nicht mehr. Von meinem Arbeitgeber habe ich hier bereits schriftlich liegen, dass mir "aufgrund der Höhe der Einkünfte, unter Anrechnung des kalendertäglichen Mutterschaftsgeld der Krankenkasse, kein Anspruch auf einen Zuschuss besteht."
Ich habe mich aufgrund des Artikels der IGM weiter informiert und habe in der Broschüre des BMFSFJ die selben Informationen gefunden: "... Endet die Elternzeit während der Schutzfristen oder wird die Elternzeit zur Inanspruchnahme der Schutzfristen beendet, ist für den nach Ende der Elternzeit verbleibenden Zeitraum die Zuschusspflicht der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers gegeben. Die Höhe des Zuschusses richtet sich in diesen Fällen nach dem Arbeitsentgelt für das Arbeitsverhältnis, das nach Ablauf der Elternzeit wieder aufgelebt wäre…“
Das heißt nun für mich, dass die Information meines Arbeitgebers nicht korrekt war und mir tatsächlich ein Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld zustehen würde. Mein Arbeitsvertrag wurde schließlich nicht verändert.
Ich habe mich mit dem Arbeitgeber in Verbindung gesetzt, ihm die Informationsquellen genannt und bin gespannt auf die Rückmeldung. Möglicherweise ist doch noch irgendwo eine Lücke, weshalb mir der Zuschuss nicht zu stünde. Falls aber doch, finde ich es ein starkes Stück, so falsch informiert worden zu sein!

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