Mutmaßlich ist nicht faktisch

Mutmaßlich ist nicht faktisch

Von Gastautor Wolfgang Schlichting

Mutmaßlich ist nicht faktisch

Der abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber “Farhad A.” wurde im Verlauf der letzten 30 Monate mit folgenden strafrechtlich relevanten “Mutmaßungen” konfrontiert: ”Körperverletzungen, Drogenhandel, Hausfriedensbruch, Widerstand gegen staatliche Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, Diebstahl, Beleidigung, Sachbeschädigungen und Mord”, wobei er diese Straftaten natürlich nicht begangen hat, sie werden ihm nur mutmaßlich angelastet, weil das in Deutschland so üblich ist.

Sein ebenfalls aus dem Irak stammender Kumpel “Yousuf l.A.“, mit dem er mutmaßlich einen Chemnitzer Bürger ermordet haben soll, wurde im Januar 2019 aus der Untersuchungshaft entlassen und kann jetzt mit einer stattlichen, staatlichen Haftentschädigung rechnen. Ursächlich für die Entlassung aus der Untersuchungshaft war ein bei zwei Tatzeugen gleichzeitig auftretender Gedächtnisschwund. Die beiden Zeugen wurden von der Polizei so oft und solange verhört, bis sie sich nicht mehr sicher waren, ob die beiden lraker, oder nur einer von ihnen den ermordeten Chemnitzer Bürger umgebracht hat. Bei “Fahrad” A.“, der nicht inhaftiert war, kann die Mutmaßung derzeit leider nicht zurück genommen werden, weil er sich außerhalb von Deutschland aufhält und weder der Polizei, noch seinem von der Mutmaßung befreiten Kumpel vor seiner Abreise verraten hat, wo er seinen Erholungsurlaub verbringt.

Da in Deutschland alles seine Ordnung haben muss, wird jetzt mit einem internationalen Haftbefehl nach “Fahrad A.” gefahndet, in dem auch darauf hingewiesen wird, dass er “mutmaßlich” bewaffnet ist, was bekanntlich nicht bedeutet, dass dem tatsächlich so ist. Ich mutmaße jetzt einfach mal, dass “Fahrrad A.” gesucht wird, damit man in Chemnitz die falsche Mutmaßung gegen ihn ebenfalls zurück nehmen kann, weil die Zeugen ja nicht mehr wissen, wer den Mord begangen hat. Ob eine Mutmaßung zur Gewissheit wird ist in Deutschland auch eine Frage der Rechtsposition, wenn eine Bundeskanzlerin mutmaßt, dass es in Chemnitz eine Hetzjagd auf Asylanten gab wird die Mutmaßung selbst dann zur Tatsache, wenn der ehemalige Chef des Verfassungsschutzes, der sächsische Innenminister, der sächsische Generalstaatsanwalt, die ermittelnden BfV und Polizeibeamte, sowie der Chefredakteur der Regionalzeitung “Freie Presse”, deren Reporter bei der Trauerbekundung, die von Frau Merkel als “Hetzjagd“ bezeichnet wurde, vor Ort waren und der Kanzlerin versichern, dass es dort keine Hetzjagd auf Asylanten gegeben hat.


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