Muss man dazu wirklich etwas schreiben?

Es scheint, dass man muss. Sonst würden es ja wohl nicht alle tun.

Diese Petry fordert von Grenzpolizisten (=Bundespolizei), auf Flüchtlinge zu schießen. So stehe es im Gesetz, wenn jemand illegal über eine Wiese läuft, in Deutschland landet – und nicht angstzerfressen stehen bleibt, wenn ein Grenzer „halt“ ruft.

Der Haken: Petry lügt, das hat sie drauf, diese rechtspopulistische Agitatorin. Sie beruft sich frech auf ein Gesetz, zu dem der Bundesgerichtshof schon 1988 klar gestellt hat: Bevor ein Beamter an der Grenze einen Schuss abfeuert, muss er die „Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit und der körperlichen Unversehrtheit des Fliehenden … gegeneinander abwägen“. Schießen darf man an der deutschen Grenze nur angesichts von „besonders gefährlichen Tätern“. Dieses Urteil verschweigt AfD-Petry.

Die Gewerkschaft der Polizei hat den Unfug auf sofort zurückgewiesen: „Kein deutscher Polizist wird auf Flüchtlinge schießen“.

Noch einen drauf gesetzt hat die schreckliche AfD-Vize-Chefin von Storch, die viele Jahre lang Journalisten mit rechtsnationaler Propaganda per Spam-Mail bombardiert hat – ich selbst bekam den Mist erst nicht mehr, nachdem ich es mir ausdrücklich verbeten hatte.

Von Storch wollte eigentlich auf Flüchtlingskinder und ihre Mütter an der deutschen Grenze schießen lassen. Nach allgemeiner Entrüstung will sie nun angeblich die Kinder leben lassen und nur noch die Frauen zu Zielen für Polizeikugeln machen.

So nun sind alle Bundestagsparteien entsetzt. SPD und Grüne wollen nun die AfD vom Verfassungsschutz beobachten lassen, obwohl die Verfassungsfeindlichkeit so offensichtlich ist, dass statt Beobachtung ein Verbotsverfahren angebracht wäre.

Es hat auch noch niemand gegen Petry und Storch Strafanzeige wegen Anstiftung zu einer Straftat oder Anstiftung zum Mord erstattet. Denn eines von Beidem ist die Aufforderung an die Bundespolizei, auf Flüchtlinge zu schießen auf jeden Fall. Wahrscheinlich beides. Und die Abegeordnetenimmunität im sächsischen Landtag oder in Europaparlament kann man aufheben. So etwas gab es schon wegen viel geringerer Anlässe.

Aber der wackere Bundesjustizminister Maas (SPD), der sich die Terminologie der NPD „kriminelle Ausländer“ in allenfalls leicht modifizierter Form längst zu eigen gemacht hat, tut hier mal wieder nichts.

Jedenfalls ist nichts von einer entsprechenden Weisung an den Maas unterstellten Generalbundesanwalt zu lesen.

Alle Rechtsradikalen in Deutschland, alle Asylantenhasser und Brandstifter, können für eine solche Regierung dankbar sein.

Ja, dazu muss man schreiben. Immer wieder. Bis sich etwas ändert.


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