Multimedialer Volksgerichtshof

Seit gut einem Jahr ist die Bevölkerung aufgerufen zu urteilen, ob der Angeklagte, der Bundeswehr-Major Lars Koch, schuldig oder nicht schuldig ist. Er hat ohne ausdrücklichen Befehl ein von Terroristen gekapertes Flugzeug abgeschossen, das in die volle Münchner Allianz-Arena während eines Fußball-Länderspieles Deutschland - England gesteuert werden sollte. Er wird deswegen angeklagt, "über der Ortschaft Oberappersdorf am 26. Mai 2013 mit gemeingefährlichen Mitteln 164 Menschen getötet zu haben". Drei (oder vier?) Möglichkeiten gibt es, sich mit dieser von Ferdinand von Schirach aufgeworfenen Rechtsfrage zu beschäftigen.


Multimedialer Volksgerichtshof

btb Verlag (München 2016), 164 Seiten; 10,00 €

+ man kann die Verhandlung lesen, wann man will

+ man erhält noch eine Rede (ca. 15 Seiten) von von Schirach anlässlich einer Preisverleihung an die französische Zeitschrift Charlie Hebo

+ man muss kein eigenes Urteil fällen und kann beide Urteilsbegründungen (schuldig oder nicht schuldig) auf sich einwirken lassen

- merkwürdiges Umschlags-Schlusswort vom Autor

Multimedialer Volksgerichtshof

Am 17. Oktober 2016 wurde die Verfilmung des gleichnamigen Theaterstücks mit Burghart Klaußner als Richter, Florian David Fitz als Angeklagter, Martina Gedeck als Staatsanwältin und Lars Eidinger als Verteidiger um 20.15 Uhr im ARD (zeitgleich auch im ORF und im Schweizer Fernsehen) ausgestrahlt. Im Anschluss an die Schlussplädoyers des Staatsanwältin und des Verteidigers war allerdings nicht das Gericht, sondern der Zuschauer aufgefordert, in einer multimedialen Abstimmung zu urteilen.

+ kostenlos

+ man kann alles vom Sofa aus erledigen

+ man braucht das Buch nicht zu lesen

- hinterher war noch eine Diskussion mit Frank Plassberg

Szenenfoto von der Aufführung am Staatstheater Nürnberg: Marco Steeger als Major Koch, Heimo Essl als RichterSzenenfoto von der Aufführung am Staatstheater Nürnberg: Marco Steeger als Major Koch, Heimo Essl als Richter

seit dem 3.10.2015 (Uraufführung am Deutschen Theater, Berlin und im Schauspiel, Frankfurt) wird das Stück an vielen Bühnen (auch außerhalb Deutschlands, z. B. in Miami, USA und in Caracas, Venezuela) gespielt.

+ man kommt mal wieder aus den eigenen vier Wänden raus

+ es gibt eine Pause für die Abstimmung, bei der man was trinken kann

+ die eigene Stimme zählt bei nur ca. 130 Besuchern mehr als bei der TV-Ausstrahlung

- ein Terrorist kann im Publikum sitzen



... ach ja - da wäre noch eine vierte Möglichkeit: man liest das einschlägige Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2006/02/rs20060215_1bvr035705.html;jsessionid=98FE167212ADF55A74AB8BA83DAA0C50.2_cid393



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