Montags, halb elf in Deutschland…

Montags, halb elf in Deutschland…von John Schacher

… klingelte es Sturm an meiner Tür, vor der zwei Beamte der Kriminalpolizei Stellung bezogen hatten, wie sich gleich darauf herausstellte. Die Beamten velangten Einlass, worauf ich aber erst wissen wollte, wegen welches “Deliktes”. Sie präsentierten einen bereits am 11. Juli 2012 ausgestellten Durch- suchungsbefehl, der sich wie erwartet auf einen “Richard Wilhelm von Neutitschein” bezog.

Widerwillig musste ich die Staatsmacht gewähren lassen. Vorab bleibt hier zu sagen, dass die beiden Beamten ihrem Auftrag sehr freundlich und professionell nachkamen. Folgende “Gründe” waren dem Durchsuchungsbeschluss zugrunde gelegt worden:

“Am 29.02.2012 gegen 14.31 Uhr übersandte der Beschuldigte vermutlich von seiner Wohnung in 86759 Wechingen, Bürgstrasse 3 aus ohne Aufforderung eine mail an Prof. Dr. Dieter Stammler (Mailadresse: [email protected]), in welcher der Beschuldigte unter dem Pseudonym Richard Wilhelm von Neutitschein einen Beitrag aus dem Julius-Hensel-Blog  (http://julius-hensel.com/2012/02/holocaustleugnung bald nicht mehr strafbar) veröffentlichte. In diesem Artikel erfolgte durch den Beschuldigten der Hinweis, dass der Holocaust nicht geleugnet werden könne, da er zu keiner Zeit stattgefunden habe und dass die Bundesrepublik Deutschland dies verheimliche und daher alle Andersdenkenden verurteile.

Dabei war dem Beschuldigten bekannt, dass sehr wohl im sog. Dritten Reich massenhaft jüdische Mitbürger hingerichtet wurden, wobei es sich um eine nach Art. 6, Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches strafbare Handlung handelte.

Dies ist strafbar als Volksverhetzung gemäß §130 Abs. 3 StGB….

… Die angeordneten Maßnahmen stehen in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts und sind für die Ermittlungen notwendig. Soweit auf Kommunikationsverbindungsdaten zugegriffen wird, gilt dies auch im Bezug auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Beschuldigten.

Es ist zu vermuten, dass die Durchsuchung zum Auffinden der Gegenstände führen wird.

Soweit der von Frau Richterin K. am Augsburger Amtsgericht ausgefertigte und nicht unterschriebene Schriftsatz, aus dem schon die Unsinnigkeit der ganzen Aktion hervorgeht.

Bei näherer Betrachtung des zugrundeliegenden Artikels wird der geneigte Leser allerdings keine auch nur ansatzweise Leugnung irgendwelcher Sachverhalte finden können, da diese (die Leugnung) nicht stattgefunden hat. Zudem handelt es sich nicht einmal um einen der teilweise sehr kritischen “RiWi”-Artikel, sondern um einen sehr gemäßigten, sachlichen und mit dem nötigen Abstand zur Sache verfassten Beitrag von armeeverkauf, den zu lesen sich wirklich lohnt.

Wie es nun mit dem Blog weitergehen wird, steht noch etwas in den Sternen, da neben fehlender Computeranlage nun auch die Kosten für anwaltliche Vertretung und evtl. noch eine Geldstrafe im Raum stehen. Da der Blog keine Einnahmen erzeugt, sondern nur Kosten verursacht und ich über kein ausreichendes Privatvermögen verfüge, ist derzeit unklar, ob ich unter dieser finanziellen Belastung den Blog weiter betreuen kann. Unterstützung der Leserschaft via

paypal: [email protected]

wäre toll. Als Verwendungszweck bitte “Spende Hensel-Blog” angeben. Für jede Zuwendung möchte ich mich schon vorab herzlich bedanken. Hoffentlich kommt es in unserem Land bald zu einer Änderung, die solch kindische Revanche-Aktionen nicht mehr zulässt. Zielführend war das Ganze für “Vater Staat” jedenfalls nicht. Zum Schluss möchte ich den Lesern den betreffenden Artikel nochmals ans Herz legen, da dieser immer noch online ist.

Wenn man es genau betrachtet, hat sich die Staatsgewalt genau jenen Hensel-Beitrag herausgefischt, der maßvoll, aber in aller Deutlichkeit die Unrechtmäßigkeit bundesdeutschen Vorgehens hinsichtlich der Vorgaben der internationalen Menschenrechtskonvention herausstellt. Da dies mit Macht- und Kontrollverlust für die BRD-GmbH verbunden ist, erfolgte die beschriebene Reaktion.

Für mich als Herausgeber enthielt der Text beim Kontrollesen jedenfalls keinerlei Ecken oder Kanten, die rechtliche Konsequenzen erlauben würden. Wenn Ihnen hierzu etwas auffallen oder aufstoßen sollte, bitte ich um Bescheid… Das Gleiche gilt für die Texte von Gerhard Ittner, der immer noch in portugiesischer Auslieferungshaft sitzt und dessen jüngster Brief schon teilweise auf dem beschlagnahmten Rechner erfasst war… Schliesslich und endlich nochmals ein Statement: Ich bin weder rechtsextrem noch “Neonazi”, sehe mich durch das Verhalten der BRD-GmbH jedoch stark motiviert, dem zweifelsohne meinungsverfolgten Gerhard Ittner weiterhin eine Plattform zur “persönlichen Meinungsäußerung” anzubieten.

 


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