MONSANTO will es wieder wissen

Da sich die EU-Agrarminister bei einem Treffen letzte Woche Donnerstag nicht einigen konnten, steht der Zulassung von drei gentechnisch veränderten Organismen wohl nichts mehr im Weg.
Deutschland hat sich übrigens für die Zulassung ausgesprochen.
Zugelassen werden sollen die Monsanto-Maislinie MON89034 x MON88017 sowie die Baumwollsaat GHB614 von Bayer CropScience.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam schon im letzten zu der Überzeugung, das es für den Mais MON89034 x MON88017 keine wissenschaftlich begründeten Sicherheitsbedenken gebe.
Hierzu muß man wissen, das die EFSA keine eigenen Studien betreibt, sondern die Studien der Hersteller auswertet!
Schon in 2006 hat der BUND eine Einwendung gegen einen Freilandversuch von MON89034 x MON88017 beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eingelegt.
Darin heißt es:
In den Maislinien MON89034 und MON88017 werden Toxine aus Bodenbakterien der Art Bacillus thuringiensis gebildet, die gegen Insekten unterschiedlicher Ordnungen wirken sollen. Die konstante Expression derartiger Bt-Toxine in den verschiedenen Pflanzenteilen führt jedoch dazu, dass zahlreiche Nichtzielorganismen diesen Toxinen ausgesetzt werden und dies in einem Maße, das weit über den bei einem Einsatz zugelassener Bt-Pflanzenschutzmittel (z.B. Dipel ES) je zu erreichenden Umfang hinausgeht. Werden beim Einsatz von Dipel ES (Wirkstoffgehalt von 33,2 g/l) gegen den Maiszünsler die maximal zulässigen 2 Liter/Hektar ausgebracht, so sind dies pro Hektar 66,4 g.
.....
Bei Freisetzung der Hybriden MON89034 x MON88017, die alle drei Bt-Toxine exprimieren, können so im Durchschnitt 15 kg/ha Bt-Toxine im Blattmaterial (und im Extremfall bis zu 24,5 kg/ha) gebildet werden. Dies sind Werte, die um das 225 fache über die bei einer Spritzung mit Dipel ES maximal zulässigen Toxinmenge hinausgehen.
.....
Obwohl die Toxin-Expression in Pollen der MON89034 und MON88017 Maislinien der in MON810 vergleichbar oder sogar um ein Vielfaches höher ist, finden sich im Antrag keine Daten zu Studien über die Wirkung dieser neuen transgenen Linien auf Schmetterlinge. Bt-Toxine gelangen zudem über die Nahrungskette in zahlreiche Organismen (z. B. Nützlinge) und werden in den Boden abgegeben bzw. eingetragen, sodass auch Bodenlebewesen von der Toxinwirkung betroffen sein können (Dolezel et al. 2006).
Auch Bienen sind zu Nichtzielorganismen zu zählen. Bienen sammeln in erheblichen Mengen Maispollen, lagern ihn ein und ernähren damit ihre Brut. Bt-Toxin-haltiger Pollen geriet in Verdacht, die Widerstandsfähigkeit von Bienen gegen Krankheitserreger und Parasiten entscheidend zu schwächen (www.biosicherheit.de) – auf mögliche Effekte der hohen Toxinbildung in Pollen der transgenen Maishybriden und –linien auf Bienen und ihre Nachkommen wird im Antrag aber nicht näher eingegangen.
Laut Monsanto führen herbizidresistente (HR) Kulturpflanzen zu positiven Umweltwirkungen. Demgegenüber gibt es eine Vielzahl von Studien, die zu entgegen gesetzten Schlussfolgerungen gelangen. So wird der Herbizideinsatz durch den Anbau von Roundup-resistenten (RR) Pflanzen erheblich gesteigert, Daten aus den wichtigsten Anbauländern von RR-Pflanzen, USA und Argentinien, belegen dies (Benbrook 2004, 2005). Intensiver Herbizideinsatz führt zur raschen Entwicklung herbizidresistenter Unkraut-Biotypen, denen in der Regel mit dem vermehrten Einsatz des gleichen Wirkstoffs oder weiterer Herbizide begegnet wird. Innerhalb weniger Jahre entwickelten sich mindestens 12 Glyphosat-resistente Unkrautarten, die nur mehr schwer zu bekämpfen sind (www.weedscience.org).

Den kompletten Text der Einwendung gibt es hier im PDF-Format.
Es gibt bislang nicht eine einzige Studie, die die Vorteile von gentechnisch veränderten Organismen belegen kann. Hingegen gibt es zahlreiche Studien über erhebliche Nebenwirkungen. Nach dieser Faktenlage hätte die EFSA nach dem Vorsorgeprinzip handeln müssen, hat es aber nicht, weil die EFSA, bzw. deren Expertenkommissionen mit Gentechnickfans durchsetzt ist.
Das Vorsorgeprinzip kommt dann zum Tragen, wenn angesichts möglicher Gefahren für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen oder aus Gründen des Umweltschutzes dringender Handlungsbedarf besteht und die verfügbaren wissenschaftlichen Daten eine umfassende Risikobewertung nicht zulassen. Es darf allerdings nicht als Vorwand für protektionistische Maßnahmen herangezogen werden. Das Prinzip findet vor allem bei Gefahren für die öffentliche Gesundheit Anwendung. In diesen Fällen können beispielsweise ein Vermarktungsverbot ausgesprochen oder etwaige gesundheitsgefährdende Produkte zurückgerufen werden.
Mitteilung der Kommission vom 2. Februar 2000 zur Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips
Auf das Vorsorgeprinzip kann zurückgegriffen werden, um rasch und angemessen zu reagieren, wenn bei einem Lebensmittel die Möglichkeit gesundheitsschädlicher Auswirkungen festgestellt wird (vgl. Artikel 7). Das Prinzip kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn noch Unsicherheit besteht oder keine umfassenden wissenschaftlichen Informationen über das potenzielle Risiko vorliegen.
Die Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein und innerhalb einer angemessenen Frist überprüft werden.
Verordnung (EG) Nr. 178/2002

EU-Gesetzgebung
Es gibt also für das Vorsorgeprinzip eine eindeutige Rechtsvorschrift. Doch die wird nicht angewendet, weil die EFSA nicht sehen will, was sie sehen müßte!
Mit Verbraucherschutz hat dies nichts mehr zu tun. Und die gelernte Elektrotechnikerin Ilse Aigner ist leider eine Fehlbesetzung im Amt als Verbraucherschutzministerin. Aber Sie können etwas tun, in dem Sie für bundesweite Volksentscheide stimmen, falls Sie das noch nicht getan haben.
Das sich Widerstand lohnt, zeigt am Ende dieses Beitrags ein Beispiel aus Mexico.
Erste Bundesländer in Mexiko verbieten Gentechnik-Mais
In den Bundesstaaten Tlaxcala sowie Michoacán in Mexiko wurde der Einsatz von gentechnisch verändertem Mais-Saatgut gesetzlich verboten. In den kürzlich verabschiedeten Gesetzen wird der Mais als Grundnahrungsmittel und Kulturerbe unter besonderen Schutz gestellt. Dies ist ein wichtiges Zeichen für das ganze Land, denn alleine in diesen beiden Bundesstaaten wird ein Drittel allen Maises produziert. Mexiko ist die Wiege der Mais-Pflanze und birgt mit Tausenden über Jahrhunderte gezüchteten Sorten die größte Vielfalt dieser Kulturpflanze. 1998 erließ die mexikanische Regierung ein Anbaumoratorium für gentechnisch veränderten Mais, das am 6. März 2009 trotz zahlreicher Proteste auslief. Seitdem ist in bestimmten Regionen von Mexiko der Versuchsanbau mit gentechnisch veränderten Mais-Pflanzen unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Da es immer wieder zu ungewollter Verunreinigung von Saatgut kommt, ist das erwirkte Verbot von Gentechnik-Mais ein großer Erfolg. Vier Jahre lang hat die Initiative 'Grupo Vicente Guerrero' hartnäckig daran gearbeitet.

Informationsdienst Gentechnik

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