Mindestlohn gilt auch für ausländische Unternehmen

Mindestlohn gilt auch für ausländische Unternehmen Der in Deutschland geltende Mindestlohn von 8,50 €uro brutto die Stunde gilt nicht nur für einheimische Unternehmen, sondern für alle auf deutschem Hoheitsgebiet arbeitenden Angestellten.
Durch das Gesetz sind nun auch ausländische Spediteure, deren LKW durch Deutschland fahren, dazu verpflichtet, ihren Angestellten den deutschen Mindestlohn zu zahlen. Laut Bundesregierung gilt das aber nur für die Dauer der "üblichen" Arbeitszeiten in Deutschland, ist also unabhängig von den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Wie die Bundesregierung sicherstellen will, dass die ausländischen Spediteure ihren Verpflichtungen wirklich nachkommen, hat sie nicht verraten.
Wozu auch? Ist doch geplant, dass sich in den nächsten Jahren der LKW-Verkehr auf deutschen Autobahnen noch erhöht.
Deutsche Unternehmen, die im Ausland produzieren lassen, sind dort nicht verpflichtet, den deutschen Mindestlohn zu zahlen.

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