“Mildes Urteil” für Pussy Riots?

Geht es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft in Moskau, dann müs­sen Maria Alechina, Nadeschda Tolokonnikowa und Jekaterina Samuzewitsch drei Jahre ins Gefängnis. Ihnen wird Rowdytum und reli­giöse Hetze zur Last gelegt.

Staatsanwalt Alexander Nikiforow bestä­tigte am Dienstag (07.08.2012) in sei­nem Schlussplädoyer, das Vergehen der drei Angeklagten sei so “schwer”, dass sie “von der Gesellschaft iso­liert” wer­den müss­ten. Es müsse einen “ech­ten Entzug von Freiheit” geben. Gleichzeitig sagte aller­dings Nikiforow, er wolle der Tatsache Rechnung tra­gen, dass keine der drei Frauen vor­be­straft sei und Tolokonnikowa und Alechina kleine Kinder hät­ten.
Mit dem gefor­der­ten Strafmaß bleibt die Anklage damit deut­lich unter der mög­li­chen Höchststrafe von sie­ben Jahren.

Quelle: http://www.dw.de/dw/article/0,,16150017,00.html?maca=de-rss-de-all-1119-rdf

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