Geht es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft in Moskau, dann müssen Maria Alechina, Nadeschda Tolokonnikowa und Jekaterina Samuzewitsch drei Jahre ins Gefängnis. Ihnen wird Rowdytum und religiöse Hetze zur Last gelegt.
Staatsanwalt Alexander Nikiforow bestätigte am Dienstag (07.08.2012) in seinem Schlussplädoyer, das Vergehen der drei Angeklagten sei so “schwer”, dass sie “von der Gesellschaft isoliert” werden müssten. Es müsse einen “echten Entzug von Freiheit” geben. Gleichzeitig sagte allerdings Nikiforow, er wolle der Tatsache Rechnung tragen, dass keine der drei Frauen vorbestraft sei und Tolokonnikowa und Alechina kleine Kinder hätten.
Mit dem geforderten Strafmaß bleibt die Anklage damit deutlich unter der möglichen Höchststrafe von sieben Jahren.
Quelle: http://www.dw.de/dw/article/0,,16150017,00.html?maca=de-rss-de-all-1119-rdf