Mietwagen im Urlaub – so wird es ein Reisetraum ohne teures Erwachen

Die deutschen sind Reise-Weltmeister. 55 Millionen Bundesbürger machen regelmäßig Urlaub. Und mit gut fünf Millionen interkontinentalen Reisen werden Fernreisen immer beliebter. Aber egal ob Australien, Fernost, USA, oder einfach bloß Mallorca – die Menschen möchten auch an ihrem Reiseziel mobil sein, das Land individuell erkunden und die schönsten Reiseziele entdecken. Das Urlaubs-Mietauto ist mittlerweile der beliebteste Zweitwagen der Deutschen. Doch mit Mietwagen im Ausland kann es ein böses und teures Erwachen geben, wenn man nicht ausreichend versichert war oder in Extra-Kostenfallen tappt. Im folgenden Ratgeber kommen ein paar Tipps, wie der Mietwagen im Ausland nicht zum Desaster wird.

Tipp 1: Den Mietwagen schon von daheim buchen

Egal wohin man reist: Wer seinen Urlaubs-Mietwagen schon von Deutschland aus bucht, fährt immer günstiger. Das hat einen ganz einfachen Grund: Mit einer großen Zahl an vorbestellten Fahrzeugen kann ein Autovermieter die Logistik seiner Flotte viel effizienter planen. Einen Teil dieses Kostenvorteils gibt er an seine Kunden weiter.

Viele Mietwagenportale wie CarDelMar, bieten zudem häufig Sonderangebote und filtern den günstigsten Anbieter. So lässt sich zusätzlich einiges sparen.

Der noch viel größere Vorteil ist aber: Wenn man bei einem deutschen Anbieter von Urlaubsmietwagen bucht, hat man einen inländischen Vertragspartner und es gilt deutsches Recht. Vor allem versteht man alle Bedingungen des Mietvertrags. Das ist besonders wichtig, wenn es um gängige Versicherungen wie LDW oder CDW geht. In fremdsprachigen Verträgen sind die Klauseln dafür nur schwer verständlich.

01 Mietwagen im Urlaub buchen

Tipp 2: Auf der sicheren Seite mit dem kleinen Versicherungs-ABC

Mietwagen haben immer eine Haftpflichtversicherung. Die deckt allerdings weder Schäden am Mietfahrzeug, noch Diebstahl ab – dafür haftet der Mieter. Das kann schnell teurer werden, als die gesamte Reise. Das Risiko sollte man nicht unterschätzen. Es kann einen nämlich auch treffen, wenn man gar keine Schuld an einem Unfall trägt, der Unfallgegner aber unterversichert ist oder Unfallflucht begeht. Standardmäßig ist oft ein Haftungsausschluss für diese Risiken im Mietvertrag enthalten, die sogenannte CDW/LDW. „C“ steht für „Collision“ – also Unfall. „L“ bedeutet „Lost“ – also Diebstahl. Bei diesem Haftungsausschluss trägt der Mieter aber stets eine Selbstbeteiligung von 400 oder 600 Euro – bei hochwertigen Fahrzeugen meist weit mehr. Wer auch dieses Risiko ausschließen will, muss die SLCDW buchen. „S“ steht für „Super“ – also ohne Selbstbeteiligung.

Oft versuchen Mitarbeiter bei der Abholung des Autos, dem Kunden eine zusätzliche CDW/LDW zu verkaufen. Aus einem deutschsprachigen Vertrag ist im Ausland leicht ersichtlich, welcher Versicherungsschutz besteht. Oft inkludieren auch Kreditkarten-Anbieter einen umfangreichen Versicherungsschutz für Mietfahrzeuge – sofern man mit der Karte bezahlt. Darüber sollte man sich erkundigen, bevor man diese Leistungen teuer dazu bucht. Das gilt auch für die in manchen Ländern empfehlenswerte LIS. Das ist ein erweiterter Haftpflichtschutz auf regelmäßig 1 Million Dollar. Und das ist eigentlich noch viel zu wenig. Bei einem Unfall mit Personenschaden in den USA zum Beispiel hat man diese Summe ganz schnell beisammen.

Und hier noch ein Risiko, für das auch keine Versicherung aufkommt: In Italien und Dänemark droht die Zwangsversteigerung des Autos, wenn der Fahrer angetrunken am Steuer erwischt wird.

Tipp 3: Vorsicht vor unerwarteten Extra-Kosten

Für alles, was nicht ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten ist, muss man als Kunde bei der Abholung extra zahlen. Das kann der Kindersitz sein, das Navi oder auch die Winterreifen. All diese Zusatzleistungen sind vor Ort teurer, als hätte man sie gleich von zu Hause gebucht.

Überaus beliebt sind auch Flughafen- oder Tankpauschalen. So passiert es auf Mallorca regelmäßig, dass die erste Tankfüllung bei der Abholung zu einem weit überhöhten Preis berechnet wird. Dafür darf man das Fahrzeug mit einem leeren Tank zurückbringen – aber wer riskiert schon, mit dem letzten Tropfen Sprit zum Flughafen zu fahren? Und eine Erstattung gibt’s in aller Regel nicht. Wenn eine Rückgabe mit vollem Tank vereinbart ist, kassieren Vermieter fürs Volltanken ebenfalls horrende Tankservice-Gebühren. Das rührt daher, dass sie einen Mitarbeiter bezahlen müssen, der mit dem Auto zur nächsten Tankstelle fährt.

Auch eingetragene Zusatzfahrer kosten zusätzlich. Diese Eintragung sollte man aber unbedingt vornehmen, wenn mehrere Personen ans Steuer gehen. Denn wenn ein nicht eingetragener Fahrer einen Unfall verursacht, verweigert die Versicherung den Schadensersatz.03 Mietwagen im Urlaub

Tipp 4: Alles protokollieren, alles fotografieren

Es gibt Schäden, die auch von den Vollkasko-Versicherungen oft nicht gedeckt sind. Regelmäßig sind das Schäden am Glas oder Unterboden. Immer wieder zocken Autovermieter vor Ort ihre Kunden ab, indem sie ihnen bei der Rückgabe einen winzigen Sprung in der Windschutzscheibe unterjubeln, der vorher schon da war. Auch angebliche Unterbodenschäden sind eine beliebte Masche, um Selbstbeteiligungen abzukassieren. Übrigens: Auch wer einen dicken SUV mietet, sollte sich davor hüten, tatsächlich dessen Geländetauglichkeit zu prüfen. Für Schäden solcher Offroad-Ausflüge kommt keine Versicherung auf.

Immer sollte der Kunde bei der Abholung alle Schäden protokollieren lassen und nach Möglichkeit alles selber fotografieren. Das Gleiche gilt, wenn man das Auto außerhalb der Öffnungszeit des Vermieters wieder abstellt.

02 Mietwagen im Urlaub offroad

Tipp 5: Ohne Kreditkarte gibt es gar nichts – nicht mal Geld zurück

Es ist völlig egal, ob man den Mietwagen bereits bei der Buchung daheim bezahlt hat – ohne eine vollwertige, auf den Fahrer ausgestellte Kreditkarte, rückt vor Ort keine Mietwagenfirma ein Auto raus. Die Kreditkarte dient als Kautions-Sicherheit. Bei hochwertigen Fahrzeugen verlangen viele Vermieter sogar zwei Kreditkarten. Wer wegen einer fehlenden Kreditkarte kein Auto bekommt, hat auch nach deutschem Recht keine Chance, sein Geld zurückzubekommen. Nicht einmal eine Online-Buchung ist widerrufbar. Das übliche 14-tägige Widerrufsrecht nach dem Gesetz für Fernabsatz-Geschäfte gilt nicht nicht für Beförderungsleistungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum ausgeführt werden.

Disclaimer: Die Veröffentlichung dieses Beitrages zum Thema Mietwagen erfolgt mit freundlicher Unterstützung von CarDelMar. Alle Bilder stammen von pixabay und sind lizenzfrei.


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