Mietvertrag: Keine Haustiere – trotzdem Kaninchen?

Sie haben Kaninchen und möchten umziehen? Sie finden nur Wohnungen bei denen im Mietvertrag steht, dass keine Haustiere erlaubt sind? Vor allem Wohnungsbaugesellschaften arbeiten mit dieser Klausel um das Zusammenleben vieler Partien leichter zu machen. Für Kleintiere wie Kaninchen gelten jedoch oft andere Regeln, oftmals hilft auch Schweigen.

Keine Haustiere erlaubt

Mietvertrag: Keine Haustiere – trotzdem Kaninchen?Findet sich so eine Klausel in Ihrem Mietvertrag und Sie haben Kaninchen, sollten Sie erst mal nicht den Kopf hängen lassen. Haustier ist nämlich nicht gleich Haustier. Vermieter verstehen darunter immer Hunde und Katzen. In den allermeisten Fällen befindet sich dahinter eine Zusatzklausel für Kleintiere, zu denen bekanntlich Kaninchen gehören.

  • Es kann sich aber auch eine Aufzählung befinden die ungefähr so lautet: “Davon ausgenommen sind Zierfische, Hamster o. ä.”. Auch hier steht ein Einzug Ihrer Kaninchen nichts mehr im Wege. Hamster zählen wie Kaninchen auch zu Kleintieren.
  • Schwierig wird es, wenn keine Tiere erlaubt sind. Darunter fällt dann eben alles was nicht menschlich ist. Wenn Sie keine andere Wahl haben und diese Wohnung nehmen müssen, hilft eventuell über Ihre Kaninchen zu schweigen. Das Risiko vom Vermieter erwischt zu werden ist dabei sehr gering, jedoch werden Wohnanlagen von Hausmeistern betreut die gerne mal in den Mülltonnen herumstochern und auch generell die Mieter beobachten.

Fazit

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Kategorie: Blog


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