Mieter müssen bald weniger Betriebskosten zahlen

Eigentlich kennen Mieter bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung nur eine Richtung: Die Kosten werden teurer und der Vermieter rechtfertigt sich mit steigenden Preisen. Doch mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass Mieter zukünftig eine Kostenposition weniger zahlen müssen. Das sogenannte Nebenkostenprivileg, also die Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses in der Betriebskostenabrechnung, wird abgeschafft. 

In diesem Jahr hat der Gesetzgeber eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auf dem Weg gebracht. Wie bereits heute bei der Versorgung mit Strom oder Gas üblich, soll der Verbraucher auch beim Fernsehen die Möglichkeit haben, ihren Anbieter frei wählen zu können. 

Dem im Wege stand eine 40 Jahre alte Regelung, die seinerzeit eingeführt wurde, um das damalige Antennenfernsehen mit seinen 3-5 Programmen abzuschaffen. Der Vermieter konnte über den Mietvertrag vereinbaren, dass die Kosten des Kabelfernsehens im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. 

Aufgrund dessen hatten Vermieter häufig Sammelverträge mit Kabelnetzbetreibern wie Vodafone Kabel Deutschland abgeschlossen, um ein ganzes Gebäude mit Kabelfernsehen zu versorgen. Als Mieter wurdest du im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an diesen Kosten beteiligt. Mehr als 100 Euro waren im Jahr für den TV-Anschluss zu zahlen. Davon betroffen hattest du wenig Anreize, zu alternativen Empfangswegen, wie OTT-Streaming oder digitales Antennenfernsehen, zu wechseln. 

Mit der Neuregelung ist die Umlagefähigkeit Geschichte. Das geänderte Telekommunikationsgesetz tritt zwar schon am 1. Dezember 2021 in Kraft; für Bestandsverträge gilt aber eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Ab Mitte 2024 darf der Vermieter die Breitbandkabelkosten dann nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung umlegen. Auch die Umlage der Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage ist ab dann gestrichen.

KoaxialkabelBald nicht mehr in den Nebenkosten: Der Kabelanschluss

Streaming ist kostengünstige Alternative

Als kostensparende Alternative bieten sich Streaming-Lösungen an. Zwar ist dafür ein schneller Internetanschluss Voraussetzung, dieser wird aber mit dem geänderten TKG ebenfalls zum Standard. Die in der Gesetzgebung erwähnten 30 MBit/s reichen aus, um TV-Streaming-Anbieter wie waipu.tv, MagentaTV oder Joyn einsetzen zu können. Diese bieten dem Zuschauer teilweise bereits kostenlos die Möglichkeit, die öffentlich-rechtlichen und privaten TV-Sender zu streamen. 

Weil Smart TVs immer beliebter werden, können die Streaming-Dienste ohne zusätzliche Hardware genutzt werden. Für ältere TV-Geräte bietet sich der Einsatz eines Streaming-Sticks, z.B. der Amazon Fire TV Stick an. Er wird in den HDMI-Eingang des Fernsehers gesteckt und verwandelt ihn in einen modernen Smart-TV. 


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