Merkels Minijob in Sachen Mindestlohn

Merkel hat eine Art Minijob in Sachen Mindestlohn gemacht, auch wenn dieser natürlich nicht so heißen darf. Herausgekommen ist dabei eine sogenannte allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze, die immer dann greifen soll, wenn es keinen tarifvertraglich festgelegten Mindestlohn gibt. Diese Lohnuntergrenze soll sich am Tarifniveau für Zeitarbeit orientieren, konkret heißt das 6,89 Euro Ost und 7,79 Euro West. Der Wohlstand bricht bei solchen Stundenlöhnen jedenfalls nicht über die Leute herein, Monatslöhne von 1.100 bis 1.300 Euro brutto für einen Vollzeitjob verhindern weder Kinder- noch Altersarmut.

nichts

Zeitgemäßes Kunstwerk auf dem Südgelände, Berlin

Aber wenn die Bundesregierung angesichts der aktuell ausufernden Banken- und Euro-Rettung mit dem Geld der Bürger nur so um sich wirft, kann sie nebenbei auch mal ein paar Zugeständnisse machen, die im Vergleich dazu gar nichts kosten, aber wenigstens populär sind. Denn die Behauptung, dass ein Mindestlohn zahlreiche Arbeitsplätze kosten würde, hat sich ohnehin als Propaganda-Lüge entpuppt – wie ausgerechnet eine von CDU-Ministerin von der Leyen in Auftrag gegebene Studie entlarvte.

Trotzdem wüten die Arbeit“geber“, als hätte die Kanzlerin angekündigt, ihre Betriebe demnächst in Volkseigentum überführen zu wollen. Was für die jeweiligen Betriebe sicherlich nicht das Schlechteste wäre. Aber darum geht es bekanntlich gar nicht, weshalb das vorhandene Volksvermögen im Osten nach dem Anschluss ja auch zu Witzpreisen verhökert wurde, statt die schon vorhandenen volkseigenen Betriebe als Grundlage für eine Arbeit“nehmer“-freundlichere Produktionsweise zu nutzen. Bekanntlich geschah das Gegenteil. Für die FDP kommen Mindestlöhne sowieso nicht in die Tüte, denn ein Mindestlohn, das widerspricht ja dem Freiheitsgedanken. Was wäre denn Freiheit noch wert, wenn niemand mehr so frei wäre für Hungerlöhne von 5, 4 oder noch weniger Euro pro Stunde zu arbeiten?!

Überhaupt: Warum soll man die Leute überhaupt für ihre Arbeit bezahlen, wenn man als Arbeit“geber“ auch die Freiheit hat, sie sich vom Staat, dem sonst so verhassten, subventionieren zu lassen? Das Ein-Euro-Jobmodell hat da ganz neue Möglichkeiten eröffnet. Denn die Freiheit der Unternehmer ist selbstverständlich eine andere als die derer, die ihre Haut zu Markte tragen müssen. Frei sind sie jedoch alle, und das ist das Schöne am freien Markt. Gerade mit denen, die frei sind von allem, die keinen Besitz und auch sonst nichts haben, kann man besonders schöne Geschäfte machen! Und da stört so ein Mindestlohn natürlich, so erbärmlich er in der Praxis auch ist.

Angesichts des aufgeregten Geschnatters, das derzeit durch die Medien rauscht, ist eher Verstörung angebracht. Die unglaubliche Revolution der konservativen Kanzlerin ist schlicht und einfach, dass sie eingesehen hat, dass man den Leuten keine milliardenschweren Geldrettungsprogramme verkaufen kann, wenn sie nicht einmal die Chance bekommen, mit einem Vollzeitjob irgendwie zu überleben. Insofern handelt es sich nicht einmal um irgendwelche „soziale Gerechtigkeit“, die die CDU nun entdeckt haben könnte, sondern schlicht um eine vergleichsweise billige Möglichkeit, die verunsicherten und zum Teil auch aufgebrachten Leute ruhig zu stellen. Und nebenbei auch noch der Opposition den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Passenderweise hat die Kanzlerin auch gleich eine Absenkung des Solidaritätsbeitrags ins Spiel gebracht – diese würde vor allem die armen Besserverdiener entlasten. So viel Gerechtigkeit muss dann doch sein. Das Durchrechnen von gesetzlicher Lohnuntergrenze und Solientlastung überlasse man am besten den Bilanz-Experten von der HRE. Dann ist am Ende bestimmt noch was übrig. Vielleicht genug für eine kleine Image-Kampagne zur Hebung der Hausfrauenquote in Bad-Bank-Aufsichtsräten, die den Wirtschaftsprüfern ein bisschen Nachhilfe angedeihen lassen – unserer Regierung wird schon was einfallen.



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