Menschenrechte: Wir Verpackungsweltmeister

Ausgerechnet am 1. April berichteten einigen Medien darüber, dass das Kanzleramt und das Wirtschaftsministerium den Menschenrechtsbericht mit dem einprägsamen Namen "Monitoring des Umsetzungsstandes der im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 2016-2020 beschriebenen menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen" neu aufstellen möchte. Das von einer Unternehmensberatung koordinierte Projekt soll prüfen, wie deutsche Unternehmen an ihren Auslandsstandorten mit ihrem Personal umgehen. Es geht hierbei um die eventuelle Etablierung eines Gesetzes, welches deutsche Global Player zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet - ein Gesetz, das sich aus den Leitprinzipien der UNO ergäbe und freilich von wirtschaftsnahen Kreisen in der Politik nicht gewollt ist.


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