Meine sieben Lieblings-Strafen. Pädagogik einer Profimutter.

Platz Sieben:

Straftatbestand:

Schlechte Laune mit nachfolgendem unerträglichem Gezanke und Geschimpfe.

Strafmilderung bei nachgewiesenem Sauerstoff- und Bewegungsmangel.

Strafmaß:

Frischluftzufuhr nicht unter einer halben Stunde.

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Platz Sechs:

Straftatbestand:

Fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung, insbesondere mutwilliges Auf-den-Kopf-Schlagen.

Strafmilderung in den Abendstunden aufgrund der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einhergehenden starken Müdigkeit.

Strafmaß:

Ohne Socken ins Bett. Pronto.

.

Platz Fünf:

Straftatbestand:

Erregung mütterlichen Ärgernisses, insbesondere der Mutterbeleidigung.

Strafmilderung bei beginnender Magen-Darm-Grippe oder vergleichbaren Leiden.

Strafmaß:

Bettruhe. Fencheltee. Wärmflasche. Kein Film.

.

Platz Vier:

Straftatbestand:

Zerstörung fremden Eigentums.

Strafmilderung bei nachgewiesener Provokation durch einen oder mehrere Brüder.

Strafmaß:

Gemeinnützige Arbeit, möglichst detailgetreuer Wiederaufbau.

.

Platz Drei:

Straftatbestand:

Unflätiges Benehmen in der Öffentlichkeit in Gegenwart der Mutter.

Strafmilderung bei nachgewiesener schwerer Kindheit.

Strafmaß:

Fallabhängige Kombination von freiem Vollzug und Ansätzen der Psychoanalyse (“Wer hat dich eigentlich erzogen?” - “Das warst du, Mama!”)

.

Platz Zwei:

Straftatbestand:

Fortgesetzter und vorsätzlicher oder fahrlässiger Ausschluss eines unschuldigen Bruders während des gemeinsam begonnen Spieles.

Strafmilderung: keine.

Strafmaß:

Abwechselnde Spielzeit mit dem vorsätzlich oder fahrlässig ausgeschlossenen Bruders unter kontrollierten Bedingungen zum Zwecke der Festigung der Bindung zwischen ausgeschlossenem und ausschließendem Bruder. Bewährt hat sich das unauffällige Herausziehen eines ausschließenden Bruders beispielsweise für den Einkauf oder für den Besuch des Mediamarktes.

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Platz Eins:

Straftatbestand:

Fortgesetztes Zetern und Ärgern.

Strafmilderung bei nachgewiesener mangelnder ungeteilter Aufmerksamkeit vonseiten der Bezugspersonen.

Strafmaß:

Kombination von situations- und altersangemessener Reflexion (“Ich glaub, es hackt!”)  mit zeitversetzter ungeteilter Aufmerksamkeit zur Stärkung der Beziehung zwischen Bezugsperson und Angeklagtem sowie zur Füllung des individuellen Liebestanks als Maßnahme der Prävention.



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