Meine Meinung: von der Schwierigkeit, das Recht zu finden – ein Rundumschlag

Meine Meinung: von der Schwierigkeit, das Recht zu finden – ein Rundumschlag

© S. Hofschlaeger / pixelio.de

Warum bin ich für die Robenpflicht vor Gericht? Ganz einfach, sie macht deutlich, dass man vor Gericht nicht seine eigene Meinung zu vertreten hat, sondern diejenige des Rechts. Ok, klingt hochtrabend, soll es aber nicht sein.

Ein paar persönliche Erfahrungen in den letzten Wochen, aber auch der Fall Kachelmann und die Castor-Transporte haben mich mal wieder nachdenklich gemacht – überall wird das Recht für sich reklamiert, und dies teilweise mit genau entgegengesetzten Aussagen.

Ein kleiner Ausflug in die Vergangenheit:

Ich war während meines Referendariats (welches zum einen schon sehr lange her ist, zum anderen noch eine angemessene Länge hatte und damit auch noch den ein oder anderen Blick über den Tellerrand der reinen Examensvorbereitung hinaus zuliess) im strafrechtlichen Bereich zusammen mit einem befreundeten Referendar einer Jugendstrafkammer beim Landgericht zugewiesen. Wir hatten das “Glück”, dass in unserer Zeit das Gericht überwiegend als Jugendschutzkammer tätig war, d.h., Fälle zu verhandeln hatte, in denen Kinder, Jugendliche und Heranwachsende die Opfer der Taten waren.

Die “grössten” Fälle waren die Vergewaltigung einer heranwachsenden Studentin und 2 Kinderschändungsprozesse, einer davon durch einen Täter im direkten verwandtschaftlichen Bereich der Kinder, der andere durch einen Täter aus dem unmittelbaren sozialen Umfeld.

Unsere Kammer bestand aus erfahrenen und “weisen” Richtern – ein weniger poethisches Wort fällt mir für die Abwägungsprozesse, die dort stattfanden, nicht ein. Dabei waren die Charaktere durchaus unterschiedlich, und die internen Debatten durchaus kontrovers.

Für uns Referendare waren die Akten natürlich aufwühlend, noch heute spüre ich den Ekel, den ich bei den Schilderungen der Taten und die Farbphotos von den Verletzungen auf der Zunge hatte. Aber unsere immer wieder vorgetragene Abscheu vor den Taten wurde von unseren Ausbildern regelmässig eingebremst, und zwar weit vor der eigentlichen Verhandlung. In langen Gesprächen wurde uns klar gemacht, dass der Abscheu vor den Taten an sich einem Richter eben nicht den Blick auf die juristischen Gegebenheiten nehmen darf, sondern er dann, wenn er seine Robe trägt, den Fall ohne seine persönlichen Empfindungen prüfen muss.

Aus diesen Grundsätzen hatte die Kammer ein paar Regeln für sich abgeleitet, die wir Referendare kontrovers diskutiert und teilweise auch vehement abgelehnt haben, die ich aber heute mit einem gewissen Abstand wohl ähnlich aufstellen würde:

  • vor der Zulassung der Anklage wurde sehr intensiv geprüft, ob tatsächlich eine Verurteilung mit “an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit” erwartet werden konnte – und zwar nicht allein, um den Täter zu entlasten, sondern mit Rücksicht auf die Opfer, denen man damit umfängliche Überprüfungen ihrer Glaubwürdigkeit ersparen wollte – und auch die Frustration, dass es dann nach ihrer Aussage doch nicht zu einer Verurteilung reichen würde.
  • bei den sicher nachzuweisenden Taten wurde die Anklage zugelassen und das Verfahren geführt.
  • dem Täter wurde sehr deutlich ein erheblicher Strafrabatt angeboten für den Fall, dass er die sicher nachzuweisenden Taten einräumte und damit dem Opfer eine weitere Traumatisierung durch die Aussage erspart blieb.

Das Ergebnis dieses gesamten Prozesses vom Eingang des Anklage bis zum Urteil war nicht immer “gerecht”, denn bei vielen Taten, die gar nicht erst zur Anklage kamen, waren wir alle fest der Überzeugung, dass sie tatsächlich begangen worden waren. Und wir hatten in der ganzen Zeit keinen Fall, bei dem es entscheidend darauf ankam, sozusagen als Nagelprobe: bei den Kinderschändern waren immer genügend Taten direkt nachweisbar, und auch bei der Vergewaltigung war die Sache eindeutig, eigentlich war das Geständnis nur eine Formsache…

Doch dort kam es in der Verhandlung ganz anders – der Angeklagte hatte sich einen überregional bekannten Verteidiger genommen, und der riet seinem Mandanten zunächst zum Schweigen und wollte auch einen Freispruch erreichen. Es war damals ganz offensichtlich eine einmalige Tat unter besonderen Umständen, niemand sah eine Wiederholungsgefahr, der Täter war sozial integriert, und so zog das Gericht alle Register, um eine Vernehmung des Opfers zu verhindern: es ging so weit, dass ziemlich unverblümt eine Bewährungsstrafe angeboten wurde, doch das Angebot lehnte der Verteidiger für seinen Mandanten ab.

Und so musste das Opfer vernommen werden; die Zeugenaussage zog sich zwar nicht wie im Kachelmann-Prozess über Tage, aber immerhin über Stunden, und es war für die knapp 20 Jahre junge Frau der blanke Horror. Und dabei waren alle Fakten weitgehend unstreitig, ihr Nein nicht umstritten und die Verletzungen dokumentiert und zweifelsfrei zuzuweisen.

Es gibt nicht viele Augenblicke in meinem Leben, wo ich nur gehofft habe, das es bald vorbei sein soll, aber diese Vernehmung gehört sicherlich dazu – und mir haben die Richter hinterher glaubhaft versichert, dass sie schon deutlich schlimmere Vernehmungen erlebt haben. Die Verurteilung war dann trotz des ellenlangen Plädoyers des Verteidigers nur noch eine Formsache: 4 Jahre, die auch in der Revision bestätigt wurden.

Das ist also die eine Seite, aus der ich gelernt habe:

  • Man klagt aus Rücksicht auf alle Prozessbeteiligten (insbesondere die Opfer) nur die sicheren Sachen an.
  • Man schützt die Opfer nicht dadurch, dass man die Verfahren unbedingt bis zur höchstmöglichen Strafe führt.

Nun, da habe ich wohl einen anderen Erfarungshorizont als der Staatsanwalt und die Richter in Mannheim.

Es gibt auch eine andere Seite? Und die habe ich als Fachanwalt für Familienrecht schon mehrere Male erlebt. Zunächst ist mir natürlich das Problem von häuslicher (auch durchaus sexuell motivierter) Gewalt gegen Frauen und Kinder nicht fremd (Gewalt gegen Männer ist tatsächlich die verschwindend gering auftretende Ausnahme), aber ich habe auch viele Fälle erlebt, in denen die – sogar im Ergebnis nachweislich falsche – Behauptung von Gewalt zu grossem Leid geführt hat. Ein besonders krasses Beispiel ist der Fall, bei dem es um ein nichtehelich geborenes Kind ging: in der sehr locker angelegten Beziehung kriselte es und unstreitig zur Rettung dieser Beziehung sorgte die Frau unter Vorspiegelung, zu verhüten, für eine Schwangerschaft. Der Mann trennte sich während der Schwangerschaft von der Frau, versuchte aber nach der Geburt des Kindes und dem freiwilligen Vaterschaftsanerkenntnis, Umgang mit dem Kind zu erhalten. Dieser fand auch eine Zeit statt, hatte aber nach Einschätzung des Mannes eher den Zweck, die Beziehung wieder zu erneuern. Als er sich einer neuen Partnerin zuwandte, wurden die Umgangsrechtskontakte mit der Begründung unterbunden, er habe sowohl die Frau als auch das Kind körperlich misshandelt und mit dem Tode bedroht. Es konnte aufgeklärt werden, dass diese Vorwürfe falsch waren, doch inzwischen war das Kind nach Angaben der Mutter schwer erkrankt, und eine Heilung sei nur möglich durch ein völliges Unterbinden der Umgangsrechtskontakte, da der Vater (den das Kind seit Jahren nicht mehr gesehen hatte) sei schuld an der Erkrankung. Der Vater hat sein Kind nicht mehr gesehen.

Und dies war eben nur ein krasses Beispiel, welches aber in verschiedener Intensität häufiger anzutreffen ist: immer wieder wird die Karte der häuslichen Gewalt im Bereich des Sorge- und Umgangsrechts gespielt, manchmal zu Recht, manchmal zu Unrecht, aber sehr häufig mit der Folge, das die Position des ohnehin nicht gerade bevorteilten Vaters sich massiv verschlechtert. Da werden (Vor-)Urteile zielgerichtet instrumentalisiert, und es bedarf sehr guter Anwälte, die eine solche Intsrumentalisierung schon vorprozessual verhindern, oder sehr weisen Richterinnen und Richtern, die abwägen und unvoreingenommen entscheiden.

Und es geht noch schwerer, jedenfalls theoretisch: was macht man denn, wenn jemand seit einer geraumen Zeit seine kurz vor der Pubertät stehende Tochter angemessen versorgt, sich aber dann herausstellt, dass dieser Mann nicht nur wegen Körperverletzung massiv in Erscheinung getreten ist, sondern auch rund 15 Jahre Gefängnisstrafe wegen Vergewaltigung abgesessen hat – und zwar wegen mehrerer aufeinanderfolgender  Taten nach jeweiliger Haftentlassung, sodass nach heutiger Rechtslage wohl eine Sicherungsverwahrung anzuordnen wäre -, nunmehr aber seit vielen Jahre strafrechtlich nicht mehr in Erscheinung getreten ist und auch bisher in einer sozial stabilen Beziehung gelebt hat? OK, das ist ziemlich konstruiert, aber wenn man es mal so überspitzt, dann sieht man, wie schwer eine solche Abwägung werden kann; wieviele Klischees werden da bedient und verstellen den Blick auf die juristischen Abwägungen.

Und diese Abwägungen setzen eine massive Kenntnis der Sprache des Gesetzes voraus – und auch ich kann dann in den Bereichen, die nicht zu meinen Spezialgebieten gehören, nicht immer einschätzen, wie man das Ergebnis einer möglichst grössten Annäherung an die Gerechtigkeit erreichen kann (und selbst bei meinen Spezialgebieten liege ich manchmal kräftig daneben). Es ist wirklich nicht so einfach, wie manche es sich machen, denn schliesslich sind gerade im Strafrecht viele Dinge abzuwägen: zunächst ist ein zweifelsfreier Sachverhalt zu ermitteln (und zwar ohne sich vom Mitleid mit Opfern oder der Abscheu vor Tätern beeinflussen zu lassen und immer im Auge zu haben, dass man im Zweifel für den Angeklagten entscheiden muss – und damit vielleicht auch einen Täter laufen lassen muss, allein aus rechtsstaatlichen Überlegungen); aber damit nicht genug, wenn man dann einen zweifelsfreien Sachverhalt hat, dann muss man diesen noch unter die (Strafrechts-)Normen subsumieren, und dies ebenfalls ohne seine Vorlieben oder Vorbehalte gegen Verfahrensbeteiligte auszuleben. Und wenn man dann objektiv einen Straftatbestand bejaht hat, dann muss man immer noch die Rechtswidrigkeit der Tat und die persönliche Schuld  des Täters bejahen und ggfs. abwägen – erst dann hat man ein Ergebnis, und dies muss man dann abschliessend noch vor seinem eigenen Gewissen vertreten.

All dies ist ein komplexer Vorgang, und dieser ist in der Regel von aussen sehr schwer nachzuvollziehen – umso schwerer, je weniger Informationen über den Prozessverlauf und die Einzelheiten bekannt sind. Leider habe ich oft das Gefühl, dass die Ernsthaftigkeit dieser Urteilsfindung (die natürlich auch in den anderen Rechtsbereichen ähnlich durchzuführen ist) von den Richtern immer weniger zur Kenntnis  genommen wird: heute war es ein Richter im Familiengericht, der erst meine Position durch seine Vorabentscheidung stützte, dann aber aus seinen subjektiven moralischen Befindlichkeiten einen Vergleich wünschte und – als er ihn nicht bekam – plötzlich alle seine Rechtsauffassungen über Bord warf und einfach das plumpe Drohen mit Repressalien für den Mandanten anfing. Was für eine Farce, und was für ein Armutszeugnis für unser Rechtssystem!

Wir brauchen Richter, die wenigstens den Anspruch haben, ein Stück weit für Gerechtigkeit zu kämpfen, frei von ihren persönlichen Befindlichkeiten, und wir brauchen eine Öffentlichkeit, die das Rechtssystem beurteilt, aber nicht ohne die notwendige Fachkenntnis verurteilt.

Und weil das alles sehr anspruchsvoll ist, ärgere ich mich, wenn Menschen wie Alice Schwarzer sich von aussen ein Bild über einen Prozess machen, ohne die Angeklagten, die Belastungszeugen oder auch nur die Akten zu kennen und dann in die Welt hinausposaunen, was denn nun die Wahrheit sein soll – weitgehend frei von jeglichen juristischen Kenntnissen (die man sich definitiv nicht einfach im Internet aneignen kann). Nichts wissen sie, sie verbreiten nur ihre eigenen kleingeistigen Meinungen, weit entfernt von der Wahrheit und noch weiter weg von Gerechtigkeit, aber dafür millionenfach verstärkt durch die Auflage der Massenblätter und begierig aufgegriffen von Menschen, die mal wieder ihre Vorurteile bestätigt sehen wollen – im Wege der selbsterfüllenden Prophezeiung.

Umgekehrt ist es natürlich auch nicht besser: wenn selbsternannte Verteidiger hinter einer Hauptbelastungszeugin her spionieren, ihre Identität aufdecken, diese ins Internet stellen und die Person dadurch – durchaus publikumswirksam – herabwürdigen und in Misskredit bringen. Auch dies: keiner kennt den Menschen wirklich, keiner kennt die tatsächlichen Fakten, und einem fairen Verfahren (und noch weniger einem fairen Urteil) nutzen sie damit nicht ansatzweise.

Und dann sind da noch die selbsternannten Wächter der Allwissenheit, die zwar wenig Ahnung haben, aber diese dann hinter möglichst gewaltigen, aber eigentlich völlig leeren Worthülsen verstecken – neben schlauen Sprüchen und Fremdworten gern auch garniert mit irgendwelchen isoterischen und psychologisch-abgründigen Hinweisen auf Herrschaftswissen, welches nur sie haben und das anderen nie zugänglich sein wird – und damit eigentlich nur ihre eigene Lächerlichkeit breittreten. Gerade das Recht ist eines ihrer beliebtesten Spielwiesen, denn schliesslich hat ja jeder ein gewisses rechtliches Grundwissen – und eine Meinung zu aktuellen Rechtsfragen; mit ein bisschen googeln und stöbern in Online-Rechtsdatenbanken in Verbindung mit einer Garnitur von schwülstigen Formulierungen aus der Fachliteratur sowie ein paar lateinischen Verbrämungen lässt sich dann auch das dünnste Brett beeindruckend bohren.

Gemeinsam ist aber allen Dreien: eine inhaltliche Diskussion über ihre betonierten (Vor-)Urteile lehnen sie ab und sind sofort persönlich angegriffen, wenn man sie darauf anspricht – wobei sich die meisten ja inzwischen gerne hinter irgendeinem Bildchen und Kunstnamen im Internet verstecken. Da sind sie dann einigermassen harmlos, schlimm wird es nur, wenn solche Kaliber dann zB. an Entscheidungsfunktionen agieren.

Natürlich soll jeder seine Meinung haben, und natürlich darf man auch einmal vorschnell urteilen – wenn man  nicht in der Entscheidungsverantwortung steht, ist das ja folgenlos; aber man sollte auch akzeptieren können, wenn andere eine andere (vielleicht ebenfalls falsche oder vorschnell geäusserte) Meinung haben, und man sollte denjenigen, über die man urteilt, mit dem notwendigen Respekt entgegen treten.

Das Recht verlangt eine gewisse Demut: diejenige, nicht jedes Problem angemessen lösen zu können, nicht auf alles eine Antwort zu haben, nicht jeden glücklich machen zu können – noch nicht einmal sich selbst. Und nur, wenn man dies beachtet, wird man am Ende ein akzeptables Ergebnis in einem juristischen Abwägungsprozess finden.

Nur, damit wir uns nicht falsch verstehen, ich halte mich nicht für jemanden, der sehr häufig die richtige (juristische) Lösung weiss: und ich erwische mich auch immer dabei, vorschnell zu urteilen. Oft beeindrucken mich die Gedanken, die gerade Obergerichte zu weisen Entscheidungen haben – und  bei vielen Amtsgerichten finde ich eine Kenntnis des wahren Lebens, von denen ich sehr viel lerne. Aber gerade deswegen muss ich mich immer wieder daran erinnern, dass es einen Unterschied gibt zwischen meiner Meinung als Mensch und meiner als Jurist: dabei hilft mir die Robe, immer mal wieder daran erinnert zu werden….

Dazu 2 abschliessende Beispiele?

1. Moralisch finde ich “schottern” vertretbar, juristisch ist es eine strafbare Handlung.

2. Menschlich kann ich verstehen, wenn übermüdete, hungrige und frustrierte Polizisten nach 30 Stunden Einsatz prügeln, juristisch sind es nicht gerechtfertigte Körperverletzungen (die in ihrer Strafbarkeit vielleicht über eine verminderte Schuld gemildert werden können).

Über die beiden ersten Teile meiner Aussagen kann man diskutieren, über die zweiten nicht.


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