Mehr Elterngeld für Zwillingseltern!!

Hallo zusammen, ich leite euch mal die mail unten weiter. Eile ist geboten, denn: “Bei Antragseingang bis zum 31. Dezember 2013 können zusätzliche Elterngeldbeträge rückwirkend für Zeiten ab dem 1. Januar 2009 gezahlt werden.” “Zur Fristwahrung genügt zunächst ein schriftlicher Hinweis an die Elterngeldstelle, dass Elterngeldansprüche für weitere Mehrlingskinder geltend gemacht werden.” Ich habe mir den Antrag von der Eltenrgeldstelle zuschicken lassen. Es ist der normale Elterngeldantrag, der dann für das nachgeborene Kind/Kinder ausgefüllt wird. http://www.bonn.de/rat_verwaltung_buergerdienste/buergerdienste_online/buergerservice_a_z/01526/index.html?lang=de Viele Grüße, Waldmeisterin Gesendet: Montag, 09. Dezember 2013 um 23:13 Uhr
Betreff: Mehr Elterngeld für Zwillingseltern! Guten Abend, das Bundessozialgericht hat eine Entscheidung getroffen, die Zwillingseltern, deren Kinder ab 2009 geboren sind, auch rückwirkend mehr Elterngeld bringt! Nachdem wir diesen Link auf Facebook veröffentlicht haben, senden wir ihn gerne noch einmal per Mail an Euch, falls Ihr bisher noch nichts davon gehört habt!
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=202246.html

Herzliche Grüße
Petra


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