Medikamentenversand in der Schweiz (Jetzt)

Nun - eigentlich ist es klar und hat sich auch mit dem neuen Virus nicht geändert: Das Heilmittelgesetz trägt dem Umstand Rechnung, dass Medikamente halt keine normalen Konsumgüter wie Essen, Kleidung, Elektronik etc. sind, sondern etwas, das direkt Auswirkungen (positive und negative) auf die Gesundheit haben kann. Deshalb ist der Versand von Medikamenten grundsätzlich verboten:

Art. 27 Versandhandel

1 Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist grundsätzlich untersagt.

2 Eine Bewilligung wird nur erteilt, wenn:

a. für das betreffende Arzneimittel eine ärztliche Verschreibung vorliegt;

b. keine Sicherheitsanforderungen entgegenstehen;

c. die sachgemässe Beratung sichergestellt ist;

d. eine ausreichende ärztliche Überwachung der Wirkung sichergestellt ist.

Nur wenige Apotheken haben eine Ausnahmebewilligung und verschicken Medikamente - und auch diese dürfen nur Medikamente gegen Rezept verschicken. Ja, auch OTC-Medikamente wie normaler Nasenspray etc. brauchen ein richtiges Rezept! Das ist die Absicherung, dass vor der Einnahme oder Anwendung die Beschwerden professionell abgeklärt wurden und eine persönliche (direkte) Fachberatung stattgefunden hat. Dazu genügt es auch nicht, wenn der Patient einen Onlinefragebogen ausfüllt, auf den dann (vielleicht) ein Arzt rasch einen Blick wirft.

Die Zur Rose ist die grösste Versandapotheke in der Schweiz - und hat das mit dem Online-Fragebogen gemacht - die Praxis wurde 2015 vom Bundesgericht verboten. Ebenso verboten wurde das Zuweisen der Rezepte durch Ärzte an die Zur Rose ( für die sie Provision bekommen haben) vor allem, wenn sie nicht in einem Kanton sind, in dem Selbstdispensation (Verkauf der Medikamente durch den Arzt) erlaubt ist. Der Patient hat ausdrücklich ein Recht auf ein Rezept und die freie Wahl, wo er das einlöst.

Der Versandhandel von Medikamenten ist vielleicht noch praktisch bei Patienten, die weit weg wohnen von Arzt und Apotheke, aber : Gerade bei akuten Beschwerden wie Durchfall, Kopfschmerzen, Schnupfen oder Husten ist so ein Versandhandel nicht sinnvoll - in dem Fall braucht es nämlich sofort (oder möglichst gleich) eine Lösung und der Patient kann nicht tagelang auf den Briefträger warten ... die im Moment sowieso ziemlich überbelastet sind.

Die aktuelle Situation ist dann auch der Grund, weshalb ich diesen Blogpost schreibe. Momentan ist allgemein „Social Distancing" angesagt (Abstand halten, Leute!) und gerade die ältere Generation soll dadurch geschützt werden. Die brauchen aber weiterhin ihre Medikamente, sowohl die chronischen als auch für akute Beschwerden - weshalb wir, wie ganz viele Apotheken auch, den Hauslieferdienst massiv aufgestockt haben und aktiv propagieren. Das wird dann direkt gebracht - und möglichst kontaktlos überreicht. Die Patienten kennen wir dazu schon, es sind meist Stammkunden. Abklärungen erfolgen telefonisch, bei Unsicherheit verweisen wir an den Hausarzt, der jetzt auch viel „Telemedizin" betreibt. Rezepte kommen optimalerweise per Fax (ja, immer noch) oder per email direkt vom Arzt zu uns. Nein, Rezepte ohne Originalunterschrift vom Arzt gelten auch jetzt noch nicht als Rezept, da gab es keine Ausnahmebewilligung.

Auch der Versand von OTC-Medikamenten ohne Rezept ist weiterhin verboten - das gilt für alle, für die Zur Rose Versandapotheke, die Corona sei Dank da Aufwind spürt genau so wie für die Apotheken vor Ort, die das aus Kundenfreundlichkeit vielleicht in Betracht ziehen. TUT DAS NICHT! Ich weiss, ihr bekommt auch Anfragen. Wenn die Person nicht schon Patient bei Euch ist und das Medikament auf Rezept schon hatte (und ihr abklären konntet, dass das noch so gebraucht wird), dann ist eine Lieferung per Post verboten! Ausgenommen sind eben nur Nachlieferungen von chronischen Medikamenten an Stammkunden, die jetzt irgendwo fern einer Apotheke festhängen, ansonsten sollte besser an den Hauslieferdienst einer Apotheke in der Nähe verwiesen werden.

Medikamentenversand in der Schweiz (Jetzt)

Bild von pharmasuisse


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