Materielle Schäden, erzeugt durch Flüchtlinge

Materielle Schäden, erzeugt durch Flüchtlinge

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Kaum glaubhaft, aber trotzdem wahr, inzwischen fragen sich selbst die Redakteure der BILD Zeitung, wer die Pflegekosten für einen „halbtot geprügelten Senioren“ (Originalzitat aus der BILD) übernimmt, der von einem laut Frau Merkel absolut „friedfertigen“ Flüchtling aus Somalia grundlos zusammen geschlagen wurde und nach mehreren Körper- und Gesichtsoperationen nur noch im Rollstuhl sitzen kann und seine Kinder nicht mehr erkennt, weil nicht nur sein Körper, sondern auch sein Gehirn durch die brutalen Schläge dauerhaft geschädigt wurde.

In unserem deutschen „Rechtsstaat“ sollen die Kinder der Opfer von ausländischen Gewaltverbrechern die Differenz zwischen den Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim und der Rente des Opfers bezahlen, was im speziellen Fall jedoch nicht möglich ist, weil die beiden Söhne nicht genug verdienen, um die Differenz von 1.600,00 Euro pro Monat zu finanzieren, was wiederum dazu führt, dass es kein Pflegeheim gibt, dass den Rentner, der sich zur Zeit noch im Krankenhaus befindet, aufnehmen will. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist dies nicht der einzige Fall, bei dem ein Opfer von ausländischen Gewaltverbrechern nicht nur körperlich und psychisch, sondern auch finanziell geschädigt wurde.

Bei nicht stattgefundenen Hetzjagden auf Ausländer meldet sich Frau Merkel sofort auf allen Fernsehsendern, um dem deutschen Volk ihre Erschütterung über diese rechtsradikalen Grausamkeiten mitzuteilen, doch bisher hat sie nicht ein einziges Mal öffentlich darüber geredet, an welche staatliche Institution sich die Opfer von ausländischen Gewaltverbrechern wenden können, um zumindest ihre materiellen Schäden ersetzt zu bekommen, obwohl sie die Mörder und Totschläger ohne die Zustimmung der Bundesregierung eigenmächtig nach Deutschland geholt hat. In Verbindung mit dem millionenfachen Verstoß gegen das deutsche Grundgesetz, nach dessen Statuten in Artikel 16a der Import von Asylanten aus Bürgerkriegsländern verboten ist haben zwar mehr als 1.000 Personen und Institutionen gegen Frau Merkel Strafanzeige erstattet, die allerdings vom Generalbundesanwalt alle abgeschmettert wurden, weil die Bundeskanzlerin in Deutschland eine juristische Narrenfreiheit genießt, mir ist allerdings kein Fall bekannt, in dem Frau Merkel auf Schadensersatz verklagt wurde, weil ihre „friedfertigen“ Schützlinge bei den von ihnen begangenen Gewaltverbrechen auch immens hohe materielle Schäden angerichtet haben.


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