Marder Artenschutz – Darf man gegen den Marder vorgehen?

Immer wieder hört man, dass für Marder Artenschutz besteht und man sie daher nicht vertreiben darf. Das schauen wir uns doch einmal genauer an. Wenn dem so ist, dürften sehr viele Produkte zur Marderabwehr illegal sein.

Der Artikel bietet keine Rechtsberatung. Wenn Unsicherheiten bestehen, fragen Sie bitte einen Jäger oder Förster aus Ihrem Ort oder Landkreis. Dieser kennt die Rechtslage für Ihr Bundesland genau.

Marder Arten- und Naturschutz

Einige Marderarten stehen unter Artenschutz. Das trifft jedoch nicht mehr auf den Steinmarder zu, welcher in der Regel als unser gemeiner Hausmarder auftritt. Er unterliegt nicht dem Artenschutz, dafür jedoch dem Jagdrecht. Von daher dürfen Sie nur selbst den Marder erlegen, wenn Sie über einen Jagdschein verfügen. Ohne Jagdschein dürfen Sie natürlich auf die vielen Produkte zur Marderabwehr zurückgreifen, damit Sie den Marder damit vertreiben.

Jedoch ist Ihr Jagdschein kein Freifahrtschein und Sie dürfen damit nicht einfach machen was Sie wollen. Es gibt Schonzeiten für die Jungtiere, die unbedingt zu beachten sind. Und selbst wenn Sie einen Marder töten, ist das in der Regel kein dauerhafter Erfolg. Das freigewordene Marderrevier wird sehr schnell von anderen Mardern übernommen. Das Spiel beginnt dann wieder von vorn.

Wann ist Schonzeit?

© inna_astakhova - Fotolia.com

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Die Marderweibchen ziehen in der Zeit von März bis Juni ihre Jungen groß. Hierfür nisten sie sich an geschützten Orten ein. Während das früher einsame Höhlen oder Steinverschläge waren, kann das heutzutage auch Ihr Dachboden sein.

In dieser Zeit dürfen Sie einen Marder nicht jagen, denn Sie würden den Marderjungen ihre Mutter nehmen. Sie sollten auch in dieser Zeit nicht versuchen den Marder vom Dachboden zu vertreiben und diesen abzudichten. Sie haben sonst die Marderjungen eingesperrt und von der Mutter getrennt. Da man die Marderjungen nicht ohne weiteres finden kann, würden diese sterben und einen extremen Verwesungsgeruch verursachen. Hierdurch können noch mehr Schädlinge angezogen werden.

Daher sollten Sie in der Zeit von März bis Juni nicht gegen die Marder vorgehen. Somit kann der Nachwuchs überleben und anschließend erfolgreich vertrieben werden.


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