Es ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel in einer Bananenrepublik, dass die regierende Verwaltung zumeist korrupt und kriminell ist.
So bildet auch der Fall des vormaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Stefan Mappus, darin keine Ausnahme. Allenfalls lässt sich eine Ausnahme darin erkennen, dass solche Fälle in der Regel nicht an die Öffentlichkeit gelangen.
Mappus hat die Festplatte "seines" Arbeitsrechners und entsprechende Akten zerstören lassen. "Seines" ist dabei eine Fehlinterpretation, da der Rechner Eigentum des Landes Baden-Württemberg ist (war) und Mappus somit Staatseigentum zerstören ließ. Ebenso verhält es sich mit den Akten.
Mappus und seine Ganovenkollegen beabsichtigen mit solchen Handlungen Beweise zu vernichten. Auf das es dann wieder "im Zweifel für den Angeklagten" lauten kann und man sich selbst relativ schadlos hält.
Doch gibt es angesichts dieser Beweisvernichtungen noch Zweifel am kriminellen Handeln dieser Kreaturen?
Sind die Vernichtungsaktionen nicht Beweis genug?
Weiß doch ein jeder, dass kein Opfer jemals ein Interesse daran haben wird, Beweise zu vernichten.
Und wer jetzt mit der Floskel "Rechtsstaat" daherkommt, dem sei ins Stammbuch geschrieben, dass es in diesem "Rechtsstaat" Indizienprozesse gibt. Warum nicht auch für solche Kapitalverbrecher?
Letztendlich ist die gesamte Juristerei auf Interpretationen ausgelegt. Es ist also immer nur eine Frage, wer die Macht zur Interpretation inne hat.
Und, wie bereits erwähnt, gibt es ein größeres Schuldeingeständnis, als Beweismittel zu vernichten?
Wozu dann noch an den Vorwürfen bezüglich dieser Angeklagten zweifeln?
So bildet auch der Fall des vormaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Stefan Mappus, darin keine Ausnahme. Allenfalls lässt sich eine Ausnahme darin erkennen, dass solche Fälle in der Regel nicht an die Öffentlichkeit gelangen.
Mappus hat die Festplatte "seines" Arbeitsrechners und entsprechende Akten zerstören lassen. "Seines" ist dabei eine Fehlinterpretation, da der Rechner Eigentum des Landes Baden-Württemberg ist (war) und Mappus somit Staatseigentum zerstören ließ. Ebenso verhält es sich mit den Akten.
Mappus und seine Ganovenkollegen beabsichtigen mit solchen Handlungen Beweise zu vernichten. Auf das es dann wieder "im Zweifel für den Angeklagten" lauten kann und man sich selbst relativ schadlos hält.
Doch gibt es angesichts dieser Beweisvernichtungen noch Zweifel am kriminellen Handeln dieser Kreaturen?
Sind die Vernichtungsaktionen nicht Beweis genug?
Weiß doch ein jeder, dass kein Opfer jemals ein Interesse daran haben wird, Beweise zu vernichten.
Und wer jetzt mit der Floskel "Rechtsstaat" daherkommt, dem sei ins Stammbuch geschrieben, dass es in diesem "Rechtsstaat" Indizienprozesse gibt. Warum nicht auch für solche Kapitalverbrecher?
Letztendlich ist die gesamte Juristerei auf Interpretationen ausgelegt. Es ist also immer nur eine Frage, wer die Macht zur Interpretation inne hat.
Und, wie bereits erwähnt, gibt es ein größeres Schuldeingeständnis, als Beweismittel zu vernichten?
Wozu dann noch an den Vorwürfen bezüglich dieser Angeklagten zweifeln?