Magaluf wird eine Kampagne starten, um den Müll des “Take-Away” zu vermeiden

Calvià 2000 und die örtliche Polizei haben eine Kampagne gestartet, um den Müll zu vermeiden, der von den Kunden des “Take-Away – Fast Food” – in Magaluf produziert wird, da diese Einrichtungen “für die Reinigungsaufgaben des Einflussbereichs in der Nähe ihrer Tätigkeit verantwortlich sind”.

Diese Räumlichkeiten sind in Punta Ballena besonders reichlich vorhanden und arbeiten praktisch 24 Stunden am Tag, so dass jeden Tag “eine große Ansammlung von Kunststoffabfällen – Gläser, Strohhalme, Teller, Verpackungen und organische – Reste von Lebensmitteln, Erbrochenem und Flüssigkeiten aus Müllsäcken – gleich morgens auftauchen”.

Magaluf wird eine Kampagne starten, Müll “Take-Away” vermeiden
Magaluf wird eine Kampagne starten, um den Müll des “Take-Away” zu vermeiden

Angesichts dieser Situation ist das öffentliche Reinigungsunternehmen gezwungen, ein tägliches Team von mehr als 20 Mitarbeitern in den Straßen Punta Ballena, Martí Ros und einigen benachbarten einzusetzen. Im Sommer werden täglich 500 Kilogramm Abfall vom Boden abgeholt.

Dekret im April letzten Jahres verabschiedet

Die Gemeindeverordnung und insbesondere die am 11. April letzten Jahres verabschiedete Verordnung über die Entwicklung der Gemeindeverordnung für die Sammlung von Siedlungsabfällen und die Reinigung öffentlicher Räume bedeutet durch den “Einflussbereich” des “Takeaway” das Gebiet mit einem Umfang von 50 Metern um die Einrichtung herum, das vor ihren Toren gezählt wird.

In diesem Sinne sind die Lokalitäten für die Reinigung der an ihre Außenfassade und das Umland angrenzenden öffentlichen Räume verantwortlich und werden auch aufgefordert, bürgerliche Sensibilisierungsmaßnahmen zu fördern, um die unsachgemäße Aufgabe der anfallenden Abfälle zu verhindern.

Zusätzlich zu dieser Verordnung wurden die Freizeitanlagen und Terrassen über das in der vorgenannten Verordnung enthaltene Verbot informiert, die Abfälle und das Schmutzwasser aus der Innen- und Außenreinigung in der öffentlichen Durchfahrt abzulegen.

Es sei daran erinnert, dass die Aufgabe oder unkontrollierte Deponierung jeglicher Art von Abfällen als Verstoß angesehen werden kann, mit Strafen in Höhe von 300 bis 9.000 Euro.

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