Die Population des aus Norwegen stammenden Lundehundes ist von einer schwerwiegenden Erbkrankheit gebeutelt, dem Lundehundsyndrom (Petwatch berichtete). Es ist ein qualvolles, meist tödliches Dahinsiechen, das die kleinen Hunde bereits in jungen Jahren ereilen kann. Die Tierärztliche Hochschule Hannover beschreibt das Lundehundsyndrom wie folgt: "Das Lundehundsyndrom ist eine schwerwiegende gastro-enteropathische Erkrankung für die der Lundehund eine Rassendisposition besitzt. Das Syndrom umfasst chronisch-entzündliche Defekte des Darms, Proteinverlust-Enteropathien (PLE), Lymphgefäßausweitungen im Darm sowie Magenprobleme. Betroffene Hunde reagieren unterschiedlich stark auf die Störungen im Magen-Darmtrakt mit Erbrechen, Durchfall, Gewichtsverlust bis hin zur Apathie. Eine Euthanasie ist in schweren Fällen bzw. bei einem anhaltenden chronischen Verlauf der Erkrankung häufig unumgänglich."
Professor Distl von der TiHo Hannover hat nun einen Gentest für die erbliche Disposition auf das Lundehundsyndrom entwickelt (Danke an Prof.Distl!). Damit könnten Hunde mit dieser Erbkrankheit zuverlässig identifiziert und aus der Zucht genommen werden. Somit hat man endlich ein wirkungsvolles Instrument, um die Hunde vor dieser "Seuche" zu schützen und die Hunderasse insgesamt vor einem qualvollen Dahinsiechen und schließlich Aussterben zu retten.
VDH-Verein lässt Zucht mit Lundehundsyndrom zu
Wer meint, die Züchterschaft würde das freudig annehmen und umsetzen, sieht sich leider getäuscht. In Foren wird stattdessen deutlicher Unmut zum Ausdruck gebracht. Gegen Befürworter dieses Tests wird in üblicher Manier unter der Gürtellinie gehetzt. Soweit bekannt, ist der Test bis heute keine Auflage für eine Zuchtzulassung im zuständigen VDH-Zuchtverein "Deutscher Club für Nordische Hunde e.V." (DCNH). Ein negatives Ergebnis, das heißt der Nachweis des Fehlens dieser gefährlichen Erbanlage, ist offenbar unbedeutend für die Zucht! Wie Lundehund-Expertin Nicole Kamphausen aufdeckt, wird sogar weiterhin mit Hunden gezüchtet, von denen bekannt sein soll, dass sie Träger des Gendefektes für das Lundehundsyndrom sind: Auf der Website des VDH-Vereins wird beispielsweise der Deckrüde "PALUNA’S YR CAJU ATLASON" für die Zucht angepriesen. Auch hier - wie bei den anderen Zuchttieren - keinerlei Hinweis auf den Status hinsichtlich dieser Seuche.
Gentest wird ignoriert
Offenbar meint die Züchterschaft des Lundehundes im DCNH, den Gentest von Professor Distl einfach ignorieren zu können und „Business as usual“ weiterhin mit erbkranken Hunden das Zuchtgeschäft betreiben zu können. Das werden wir zu verhindern suchen! Aus hiesiger Sicht handelt es sich hier um einen bewussten und systematisch betriebenen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, das die Zucht ausdrücklich verbietet, wenn mit Leiden für die Tiere zu rechnen ist. Das ist eindeutig der Fall, wenn fahrlässig oder gar bewusst einfach weiter mit Carriern für das Lundehundsyndrom vermehrt wird. Es ist ein Tierschutzskandal erster Güte, wenn der Zuchtverein und der VDH diesem Treiben tatenlos zuschauen. Zudem verstößt diese Praxis im VDH-Verein DCNH gegen das eigene Statut des VDH (§2). Man kann es als Mahnung und Warnung verstehen: Wir werden alle strafrechtlichen und zivilrechtlichen Mittel einsetzen, um die Personen zur Rechenschaft zu ziehen, die sich fahrlässig oder bewusst der weiteren Verbreitung des Lundehundsyndroms schuldig machen!
Rassehundezucht: Schwarze Schafe der Zucht bekämpfen!
Der Lundehund ist es wert, erhalten zu werden. Wer sich um diese Hunde kümmert, weil er sie liebt, wird alles tun, damit sie ein gesundes, schönes Leben führen können. Dazu zählt zwingend, dass mithilfe des Gentests von Professor Distl die Seuche des Lundehundsyndroms systematisch ausgerottet und umgehend ein entsprechendes Phasenprogramm auf den Weg gebracht wird.
Wir appellieren an:
Professor Distl von der TiHo Hannover hat nun einen Gentest für die erbliche Disposition auf das Lundehundsyndrom entwickelt (Danke an Prof.Distl!). Damit könnten Hunde mit dieser Erbkrankheit zuverlässig identifiziert und aus der Zucht genommen werden. Somit hat man endlich ein wirkungsvolles Instrument, um die Hunde vor dieser "Seuche" zu schützen und die Hunderasse insgesamt vor einem qualvollen Dahinsiechen und schließlich Aussterben zu retten.
VDH-Verein lässt Zucht mit Lundehundsyndrom zu
Wer meint, die Züchterschaft würde das freudig annehmen und umsetzen, sieht sich leider getäuscht. In Foren wird stattdessen deutlicher Unmut zum Ausdruck gebracht. Gegen Befürworter dieses Tests wird in üblicher Manier unter der Gürtellinie gehetzt. Soweit bekannt, ist der Test bis heute keine Auflage für eine Zuchtzulassung im zuständigen VDH-Zuchtverein "Deutscher Club für Nordische Hunde e.V." (DCNH). Ein negatives Ergebnis, das heißt der Nachweis des Fehlens dieser gefährlichen Erbanlage, ist offenbar unbedeutend für die Zucht! Wie Lundehund-Expertin Nicole Kamphausen aufdeckt, wird sogar weiterhin mit Hunden gezüchtet, von denen bekannt sein soll, dass sie Träger des Gendefektes für das Lundehundsyndrom sind: Auf der Website des VDH-Vereins wird beispielsweise der Deckrüde "PALUNA’S YR CAJU ATLASON" für die Zucht angepriesen. Auch hier - wie bei den anderen Zuchttieren - keinerlei Hinweis auf den Status hinsichtlich dieser Seuche.
Gentest wird ignoriert
Offenbar meint die Züchterschaft des Lundehundes im DCNH, den Gentest von Professor Distl einfach ignorieren zu können und „Business as usual“ weiterhin mit erbkranken Hunden das Zuchtgeschäft betreiben zu können. Das werden wir zu verhindern suchen! Aus hiesiger Sicht handelt es sich hier um einen bewussten und systematisch betriebenen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, das die Zucht ausdrücklich verbietet, wenn mit Leiden für die Tiere zu rechnen ist. Das ist eindeutig der Fall, wenn fahrlässig oder gar bewusst einfach weiter mit Carriern für das Lundehundsyndrom vermehrt wird. Es ist ein Tierschutzskandal erster Güte, wenn der Zuchtverein und der VDH diesem Treiben tatenlos zuschauen. Zudem verstößt diese Praxis im VDH-Verein DCNH gegen das eigene Statut des VDH (§2). Man kann es als Mahnung und Warnung verstehen: Wir werden alle strafrechtlichen und zivilrechtlichen Mittel einsetzen, um die Personen zur Rechenschaft zu ziehen, die sich fahrlässig oder bewusst der weiteren Verbreitung des Lundehundsyndroms schuldig machen!
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Zuchtordnung des VDH §2:
"Sämtliche Zuchtmaßnahmen müssen zum Ziel haben, ... erbliche Defekte durch geeignete Zuchtprogramme zu bekämpfen. Zur Bekämpfung erblicher Defekte ist ein Vorgehen nach einem Phasenprogramm erforderlich." - Tierschutzgesetz § 11b:
"Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten..., wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, ... erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten."
Rassehundezucht: Schwarze Schafe der Zucht bekämpfen!
Der Lundehund ist es wert, erhalten zu werden. Wer sich um diese Hunde kümmert, weil er sie liebt, wird alles tun, damit sie ein gesundes, schönes Leben führen können. Dazu zählt zwingend, dass mithilfe des Gentests von Professor Distl die Seuche des Lundehundsyndroms systematisch ausgerottet und umgehend ein entsprechendes Phasenprogramm auf den Weg gebracht wird.
Wir appellieren an:
- Den DCNH, als Sofortmaßnahme unverzüglich ein negatives Ergebnis auf den Gentest der TiHo Hannover auf das Lundehundsyndrom zur Bedingung für eine Zuchtzulassung bei den Lundehunden zu machen.
- Den VDH, sein eigenes Statut umzusetzen und zusammen mit dem DCNH ein Programm zur systematischen Bekämpfung des Lundehundsyndroms auszuarbeiten und dessen Umsetzung zu kontrollieren (Phasenprogramm, siehe Offener Brief an den VDH). Bis dahin soll entsprechend dem Beispiel des Österreichischen Kynologenverbandes, ein negatives Ergebnis im Gentest zur Bedingung für eine Zuchtzulassung gemacht werden.
- Die Tierärzteschaft, sich nicht zum Komplizen für solche Tierquälerei zu machen, vielmehr die "Züchter", die mit nicht negativ getesteten Hunden vermehren, die Zusammenarbeit zu verweigern und zur Anzeige zu bringen. Die Bundestierärztekammer wurde informiert.
- Die Welpenkäufer des Lundehundes, nur Welpen von Züchtern zu kaufen, bei denen beide Elterntiere einen negativen Test vorweisen können.