Lugansk: Abwurf von Splitterbomben

An und für sich wundert es nicht, wenn die westliche Welt die schlimmen Verbrechen ihrer neuen Verbündeten in der UKRAINE nahezu totschweigt. Aber das gelingt nicht immer, zumal Hobby-Filmer immer öfter die Wahrheit über das Internet verbreiten.

Auf tv-Orange lässt sich jedenfalls die bittere Wahrheit der Splitterbomben (S8-Raketen), abgeworfen von SU-25-Kampfflugzeugen über Lugansk, nachvollziehen. Nachvollziehen lässt sich in dem Film auch die Lügenpropaganda der westdeutschen Mainstream-Sender.

Neu ist das nicht. Beinahe kritiklos hatten die Mainstream-Medien den Abwurf von Phosphor-Geschossen im Gaza-Streifen während des letzten Überfalls der israelischen Armee hingenommen. Gegen brennende Palästinenser ist anscheinend nichts einzuwenden, jedenfalls klang die Kritik der Demokratie-Heilsbringer mehr als schmallippig. Die massenhaften Verstöße gegen das Völkerrecht, die menschenunwürdige Behandlung der Palästinenser durch die israelische Regierung und ähnliche schlimme Verbrechen gehören offenbar zur deutschen Staatsräson gegenüber Israel.

Dass lediglich die Zielgruppen der “stigmatisierten und ausgegrenzten” Menschen im Vergleich zu den 30er und 40er Jahren wechselten, scheint den Demokratie-Heilsbringern und Anhängern der uneingeschränkten Staatsräson nicht aufzufallen.  Ihre Denkhaltung, bzw. das Unterdrücken der WAHRHEIT und das WEGGUCKEN, ähnelt der Verhaltensweise vor und während des 2. Weltkrieges.

Da verbündet sich die Bundesregierung sogar mit rechtsextremistischen Kräften in der Ukraine; das ist die schlimme Wahrheit.

Was muss nach dem Abwurf von  Phosphor- und Splitterbomben (-raketen), dem Abfackeln von 40 Menschen in Odessa, der Enthauptung eines italienischen Journalisten, der Entführung und Folterung junger Bürger noch alles geschehen, damit die Bundesregierung lernt, dass sich niemand mit Verbrechern “gemein” machen sollte!!!

Dass vor diesem Hintergrund die EU mit der Ukraine Abkommen über die Zusammenarbeit schließt, zeigt die Akzeptanz der oben skizzierten Verbrechen auf. Es geht ja auch nur um wirtschaftliche Vorteile sowie das Nachgeben in Sachen Hegemonialstreben der US-Regierung. Das nächste “Okkupationsziel” Russland rückt näher; die Einkreisung ist fast abgeschlossen; es fehlt nur noch Syrien.

Dass die Bundesregierung mit ihrer Ukraine-Politik vielfältig gegen das Grundgesetz verstößt, kann selbst der juristische Laie erkennen. Offenbar wird das Grundgesetz nicht beachtet, wenn es um die Interessen der EU bzw. der USA geht. Nur nebenbei sei erwähnt, dass auch die EU-Verträge bei den Maßnahmen zur Bewältigung der durch kriminelles Handeln hervorgerufenen Bankenkrise missachtet wurden, insbesondere der ESM-Vertrag selbst ist aus juristischer Sicht geradezu eine Verhöhnung der Bürger; mit Recht und Rechtsstaatlichkeit hat das so gut wie nichts zu tun.

Seit den Irak-Kriegen ist erkennbar, dass es sich um Kriege zur Absicherung / Arrondierung der Interessenssphären handelt; wie immer geht es auch um die Absicherung der Energiequellen.

Über Bundespräsident und Mitglieder der Bundesregierung wird seit Wochen verkündet, dass sich Deutschland zukünftig stärker “militärisch” engagieren soll; ein glatter Verstoß gegen das Grundgesetz, auch weil das Grundgesetz im Sinne einer Ewigkeitsvorschrift Kriegseinsätze auf die Verteidigung des Inlandes beschränkt. Seit Wochen geht es darum, aus der “Parlaments-Bundeswehr” eine Einsatztruppe nach dem Willen der EU zu entwickeln. Ein – wie immer – geheim tagender Sonderausschuss des Bundestages tüftelt derzeit aus, wie das Grundgesetz umgangen werden kann. Da sind die “juristischen” Tricksereien erwünscht, damit auch die sog. “Ewigkeitsvorschriften” elegant beseitigt werden können.

Zur Klarstellung folgender Hinweis:

“Ewigkeitsvorschriften” des Grundgesetzes können nur durch die Ablösung des Grundgesetzes selbst, also über eine neue Verfassung, aufgehoben werden. Aber selbst das wird zumindest von einigen Staatsrechtlern in Frage gestellt, solange von einer “echten” Souveränität Deutschlands (Stichworte: Friedensvertrag, Aufhebung des nach wie vor –de jure- geltenden UN-Kriegszustandes) nicht gesprochen werden kann. Klar aber ist, dass der Souverän selbst dann über eine neue Verfassung abzustimmen hätte, nicht irgendeine konstituierende, die unabdingbaren Rechte des Souveräns ausschaltende Bundesversammlung.

Aufgrund der Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaften funktioniert das tragende Element der Demokratie, nämlich die Gewaltenteilung, nur bedingt. Ansonsten hätten Staatsanwälte längst Verfahren gegen die Bundesregierung einleiten müssen. Der Abwurf von Phosphorgeschossen und Splitterbomben (-raketen) mehrt jedenfalls nicht das Wohl der Bürger bzw. das der Bundesrepublik Deutschland. Die Duldung von vielfältigen Völkerrechtsbrüchen, die Lieferung von Waffen und Sprengstoff in Krisengebiete (z.B. nach Israel und nach Georgien) war und ist mit dem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen. Und eine Demokratie ohne verlässlichen Rechtsrahmen verliert den Anspruch darauf, als Demokratie dargestellt zu werden.

Nur der verlässliche und durchsetzbare Rechtsrahmen sichert die Demokratie. Davon kann seit einigen Jahren keine Rede mehr sein, nicht in Deutschland und vielen anderen Ländern der sog. westlichen Welt.

Auch das Argument, dass es in Deutschland “demokratischer” zugeht, als in anderen Ländern der westlichen Welt, hält den Prozess der Erosion nicht auf.

Der Abwurf von Splitterbomben (-raketen) würde es an und für sich gebieten, jegliche Unterstützung der amtierenden Regierung in der Ukraine zu stoppen. Das WEITER SO WIE BISHER legt nahe, dass es mit unseren “Demokraten” in der Regierung nicht weit her ist. Die Missachtung der Menschenrechte, des Grundgesetzes und des Völkerrechtes ist LEGION. Eine Besserung kann nur durch konsequente Abwahl erzwungen werden.

Das ist die Verantwortung eines jeden Wahlbürgers, in Deutschland und in der EU.

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