Limited (LTD) / UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt)

Den folgenden Artikel habe ich vor etwa 10 Jahren über die Limited verfasst. Nach 15 – 20 Jahren hat es Deutschland hinbekommen, eine preiswertere Alternative zur GmbH zu erschaffen – damit ist die Ltd nun eigentlich hinfällig. Neugründern rate ich ausdrücklich zur UG – sie hat alles wie die GmbH nur das Startkapital ist halt geringer. Gehen Sie zu einem Notar und sagen Sie, das eine UG gegründet werden soll. Das kostet weniger als 300 Euro und ist somit der Ltd in jeder Hinsicht vorzuziehen.

Eine in Deutschland vergleichsweise neue Gesellschaftsform, die jedoch bereits jetzt die Schlagzeilen der Juristen-Fachzeitschriften füllt, ist die Limited (LTD).
Sie besitzt restlos alle (positiven wie negativen) Eigenschaften einer GmbH, man benötigt jedoch keine 25.000 EUR Stammkapital (es reicht bereits 1 Pfund), und es entstehen keine IHK-Zwangskosten (was man bei einem Besuch in einer Zweigniederlassung der IHK den Mitarbeitern oft auch anmerkt).
Um eine englische Limited zu gründen benötigen Sie einen Firmen-Hauptsitz in England. Es gibt zahlreiche Anbieter hierfür, die i.d.R. für einen geringen jährlichen Betrag eine Firmenadresse anbieten. Sie als deutscher bezeichnen Ihre Firmenadresse vor Ort als Zweigniederlassung.
In Deutschland wird häufig abwertend von einer “Postkastenfirma” o.ä. gesprochen. Tatsächlich ist es eine nach Europarecht absolut legitime Handlung.
Unter Geschäftspartnern hat die Limited regelmäßig einen schlechten Ruf, weil einige denken, dass im Gegensatz zur GmbH einfach kein finanzieller Background vorhanden ist. Meiner Meinung nach besteht bei der Zusammenarbeit mit einer Limited mit Zweigniederlassung in Deutschland exakt das selbe Risiko, wie bei der Zusammenarbeit mit einer deutschen GmbH. Wenn Sie mit einer GmbH zusammen arbeiten, gibt Ihnen schließlich auch keiner die Garantie, dass das Stammkapital nicht vor 2 Jahren oder 20 Minuten vollständig verbraten wurde, und die Gesellschaft über keine liquiden Mittel mehr verfügt.
Treten Sie als Geschäftsführer mit Ihrem Firmennamen ohnehin nur im Impressum Ihrer Internetportale auf, die alle ein eigenes Branding haben und nur Endverbraucher als Zielgruppe besitzen, halte ich die Limited für sehr empfehlenswert.
Bieten Sie jedoch B2B-Services an, oder Angebote bei denen Sie direkten Kundenkontakt haben, ist davon abzuraten. Denn: Was der Deutsche nicht kennt, mag er in der Regel auch nicht. Auf vielen Seminaren die ich besuchte, kam beim Thema “Rechtsformenwahl” auch das Gespräch auf die Limited. Selten hörte ich derart viel Unsinn und Halbwahrheiten zu einer Thematik, auch von Dozenten. Die unzähligen Legenden, die sich selbst bei vermeintlich klugen Menschen über die Limited gebildet haben, werden so schnell nicht beseitigt werden können.
Durch die günstigen Gründungskosten und das quasi nicht notwendige Stammkapital lassen sich verschiedene Geschäftsbereiche (Webdesign, Programmierung, Abrechung etc.) auch sehr elegant auf verschiedene Gesellschaften aufteilen, so dass bei Problemen in einer Sparte die anderen davon unberührt bleiben.


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