Leistungsschutzrecht – Gesetzesentwurf verabschiedet

Leistungsschutzrecht – Gesetzesentwurf verabschiedet

 

Erst vor kurzen habe ich hier ja über das s.g. Leistungsschutzrecht geschrieben. Da hieß es noch: “Bundeskabinett verhandelt heute das Leistungsschutzrecht.” Nun hat die Bundesregierung am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht.

Zwar in veränderter Form, jedoch bedeutet es immer noch ein Rückschritt für die Welt des Internets in Deutschland.

 

Noch mal zusammengefasst, was das Leistungsschutzrecht besagt:

Suchmaschinen wie Google und Bing, sowie auch News-Aggregatoren, sollen künftig für die Bereitstellung bzw. Nutzung von Verlagsinhalten im Internet Lizenzgebühren bezahlen. Als Beispiel: Google bietet unter “News” die Möglichkeit nach aktuellen Themen aus Welt, Politik und Zeitgeschehen zu suchen. Als Ergebnis wird die Schlagzeile plus ein kleines Snippet vom Text ausgegeben.

Dieser Inhalt stammt von irgendeinem Magazin oder einer Zeitung wie Welt, Bild oder dem Spiegel. Dafür soll Google nun Geld bezahlen. Aber nicht nur Google, sondern alle, die solchen Content von anderen aufbereitet darstellen und in irgendeiner Form Geld verdienen. Was bei Google natürlich durch Werbung geschieht.

Blogger sollen jedoch nicht von dem Gesetz betroffen sein, und hier ist auch die Änderungen des Gesetzesentwurfes zu finden. Ein mögliches Resultat seitens Google auf das Gesetz könnte sein, dass der Suchmaschinen-Riese einfach mal alle Deutschen Inhalte, welche von dem Gesetz betroffen wären, raushaut.

Mich regt das Ganze richtig auf, denn immerhin hat Google schon immer kostenlos, diese Inhalte bereitgestellt und somit den Verlagen zu sehr vielen Lesern verholfen. Das würde im schlimmsten Fall aufhören und dann will ich mal einen von den Befürwortern sehen, wie er damit leben kann, dass seine Inhalte nicht mehr in Suchmaschinen zu finden wären.

Wer noch mehr Infos zu dem Thema haben möchte, dem kann ich hier einen Artikel auf Netzpolitik.org empfehlen.

 


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