Legal, illegal, scheißegal

Darf Wikileaks gestohlene Daten ins Internet stellen, um die internationale Politik transparenter zu machen? Die Frage war nicht nur in der Rateshow "Anne Will" höchst umstritten, sondern im ganzen politischen Deutschland. Jetzt aber wurde sie höchst richterlich vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, zu Gunsten von Wikileaks.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung von gestohlenen Daten für einen guten Zweck ausdrücklich erlaubt. Die von Informanten aus US-Computern geraubten und an Wikileaks gelieferten vertraulichen Informationen über mutmaßliche Spione in der FDP, Charakterschwächen von führenden Staatsmännern aus aller Welt und Angriffspläne auf den Iran dürfen öffentlich gemacht werden, entschieden die Richter in einem am Dienstag bekannt gegebenen Beschluss. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Lieferung der Daten ursprünglich rechtmäßig war (2 BvR 2101/09).
Die Richter wiesen eine Verfassungsbeschwerde gegen die Wikileaks-Veröffentlichung zurück. Die höchsten Richter argumentierten dabei mit dem alten Spontispruch "legal, illegal, scheißegal". Eine Benutzung gestohlender Daten sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, erklärten sie.


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