Lebensversicherung verkaufen oder kündigen?

Immer mehr Kunden von Lebensversicherungen kündigen ihre Verträge vorzeitig. Doch was als vermeintlich gute Aktion gedacht ist, erweist sich als Verlustgeschäft. Gerade in den Anfangsjahren einer Lebensversicherung, in denen die Beiträge  zuerst die Verwaltungskosten und Provisionen bedienen und noch keine nennenswerten Rückkaufswerte angespart werden konnten. Die Kündigungen erfolgen meistens aus Geldnot. Jedoch kommt der erhoffte Geldsegen nicht wirklich. Wer Geld sparen möchte, weil er sich zum Beispiel die monatlichen Raten aufgrund von Arbeitslosigkeit nicht mehr leisten kann oder wer eine bestimmten Geldbetrag benötigt, der sollte seine Versicherung nicht vorschnell kündigen.

Lebensversicherung verkaufen

Eine bessere Alternative als die Kündigung ist die seit 1999 in Deutschland mögliche Veräußerung auf dem sogenannten Zweitmarkt.  Unternehmen, die Versicherungen aufkaufen verdienen Geld, indem sie die gekauften Policen bis zum Laufzeitende weiterführen und den Gewinn, der dann fällig wird, vom Versicherungsunternehmen anstelle des ursprünglich Versicherten erhalten. Den Kunden zahlen diese Unternehmen im Gegenzug den Rückkaufwert zzgl. eines Aufschlags.

Das klingt zunächst ebenfalls verlockend. Allerdings gibt es hier ein paar wichtige Punkte zu beachten, da sich auch auf diesem Markt Unternehmen tummeln, die mehr an ihren eigenen Interessen hängen, als an denen der Versicherten. Auf Folgendes sollten potentielle Verkäufer achten:

  • Holen Sie sich Angebote mehrerer Aufkäufer auf, um diese vergleichen zu können.
  • Seien Sie misstrauisch bei allzu verlockenden Angeboten.
  • Prüfen Sie, ob der Anbieter Mitglied im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt (BVZL) ist, wie z.B. die cash.life AG (http://www.cashlife.de/).
  • Akzeptieren Sie nur Angebote, die den Kaufpreis sofort vollständig auszahlen.
  • Zahlen Sie nichts für eine Renditeermittlung oder ein Angebot.
Der Verkauf einer Lebensversicherung ist in der Regel steuerfrei sofern die Police vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde. Für Policen, die jünger sind und innerhalb der ersten 12 Jahre nach Abschluss verkauft werden, können Steuern anfallen. Beachten Sie daher die Steuer- und Meldepflicht bei Altpolicen.

Weitere Möglichkeiten

Wer seine Police doch nicht verkaufen möchte, hat weitere Alternativen. Die einfachste ist, diese beitragsfrei zu stellen. Dadurch entstehen keine weiteren laufenden Kosten und man hat dennoch Anspruch auf die Auszahlung am Ende der Laufzeit. Eine weitere Möglichkeit wäre die Streichung der Dynamik. Dadurch bleiben die Beiträge auf einem gleichen Niveau und steigen nicht Jahr für Jahr. Wer kurzfristig in einen finanziellen Engpass geraten ist, kann seinen Versicherer auch nach einem Policendarlehen fragen. Hierbei gewähren die Unternehmen ein Darlehen bis zur Höhe des Rückkaufswerts der Police, das jederzeit getilgt werden kann.


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