Lauterecken, Mit Rambo-Messer zur Schule

Lauterecken, Mit Rambo-Messer zur Schule

Die Mutter eines 13jährigen Schülers hat am Donnerstag bei der Polizeiinspektion Lauterecken ein sogenanntes Rambo-Messer abgegeben. Ohne Wissen der Eltern hatte der Junge das Messer mit in die Schule genommen. Eine ältere Mitschülerin hatte ihn an der Bushaltestelle beim Schnitzen von Pfeilen beobachtet und einen Lehrer informiert. Die Tasche des Jungen wurde überprüft und die Mutter über den Fund des Messers mit der 25 Zentimeter langen Klinge verständigt. Mutter und Sohn kamen zur Polizeidienststelle und übergaben die Waffe zur Vernichtung. Dem jungen Mann wurde die Rechtslage und die Kritik an seinem Verhalten in einem ausführlichen Gespräch erläutert.

Auszug aus dem Waffengesetz § 42a Waffengesetz Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen (1) Es ist verboten 1. Anscheinswaffen, 2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. (2) Absatz 1 gilt nicht 1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, 3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt. (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient. Polizeidirektion Kaiserslautern



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