Landesdelegiertenversammlung 24. 10. 2009 in Kitzingen

Bericht des Landespressereferentes Armin M. Brandt (Auszug)

[...] Im Mittelpunkt der Landesdelegiertenversammlung stand die Errichtung der „Stiftung Schlesien. Bayern“. Schon lange war dieses Wunsch-Projekt ein bedeutendes Thema mit inzwischen sogar gewechselten Formen und neu geplanten Trägern. Triebfeder war jedoch stets der Wunsch und das Bedürfnis, für die Heimat Schlesien und die Schlesier das Bestmögliche zu erreichen. Denn es galt, den Einsatz und die Arbeit für eine Zeit zu sichern, in der es den Landesverband Bayern der Landsmannschaft Schlesien, Nieder- und Oberschlesien, nicht mehr geben sollte. 

In der letzten Landesdelegiertentagung in München war LV Kuznik mit dem Vorstand beauftragt worden, die bestmögliche Lösung für eine Stiftung zu finden. Nach vielen Erkundigungen, Verhandlungen, Beratungen, Gesprächen und Entscheidungen war letztlich die endgültige Form einer finanziell tragbaren selbstständigen und rechtsfähigen Stiftung nach bürgerlichem Recht gewählt worden, die unter der Aufsicht der Regierung von Mittelfranken stehen und vom Finanzamt Erlangen auch die Gemeinnützigkeit zuerkannt bekommen wird.

Die Delegierten in Kitzingen votierten mit großer Mehrheit (es gab nur zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen) für die Satzung und damit für die „Stiftung Schlesien. Bayern“ mit Sitz in Herzogenaurach. Das Grundstockvermögen der Stifung ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten und möglichst erfolgreich anzulegen. Es besteht zum Zeitpunkt der Errichtung aus einem Barvermögen in Höhe von 85.000 Euro.

Der Landesvorsitzende (C.K. Kuznik) ist auch Vorsitzender des Vorstandes der Stiftung. Peter Stanek wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden, Christiane Webert zur Schatzmeisterin und Gerhard Kuznik zum Schriftführer gewählt. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt vier Jahre.

Weiterhin wählte die Landesdelegiertenversammlung in geheimer Wahl auf Vorschlag des Landesbeirats der LS Bayern die sieben Mitglieder des ersten Stiftungskuratoriums: Karl Biedermann, Armin M. Brandt, Karl Jaehn, Christian Paterok, Dr. Gotthard Schneider, Wolfgang Seidel und Michael Ziesler. Zwei weitere Kuratoriumsmitglieder können von öffentlichen Ämtern, ein zehntes Mitglied aus dem Kreis von Zustiftern entsandt werden. Die Amtszeit beträgt ebenfalls vier Kalenderjahre.

Der Stifungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung von Vorhaben, die geeignet sind, den Kulturbeitrag Schlesiens im deutschen Sprachraum zur Entfaltung und in der anderssprachigen Welt zur Geltung zu bringen, in Verbundenheit mit dem eigenen Volk und in Achtung und Aufgeschlossenheit gegenüber allen anderen Völkern; Förderung, Betreuung, Übernahme oder Schaffung von Einrichtungen, deren Arbeit den Zwecken der Stiftung dient; Sammeln, Betreuen und Auswerten von dinglichem Kulturgut, das aus Schlesien stammt oder in Beziehung zum schlesischen Kulturerbe steht; Aufnahme von Vermögensgegenständen natürlicher und juristischer Personen des öffentlichen und privaten Rechts, um diese für den Stiftungszweck zu nutzen oder treuhänderisch zu verwalten. [...]

 


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