KW39/2015 - Der Menschenrechtsfall der Woche - Flüchtlinge in Ungarn

Diese Woche möchte ich Euch auf die Lage der Flüchtlinge in Ungarn aufmerksam machen:
KW39/2015 - Der Menschenrechtsfall der Woche - Flüchtlinge in UngarnDer Grenzübergang Röszke zwischen Ungarn und Serbien ist im September 2015 für Flüchtlinge gesperrt.: © Orsolya Jeney/Amnesty International Hungary
Ungarn verletzt die Menschenrechte von Flüchtlingen, indem ihnen der Zugang zu wirksamen Asylverfahren auf ungarischem Staatsgebiet verwehrt wird. Gesetzesänderungen, welche die "illegale" Einreise von Flüchtlingen und Migrant_innen kriminalisieren und die darauf abzielen, die Verantwortung Ungarns gegenüber denjenigen, die internationalen Schutz benötigen, abzugeben, müssen aufgehoben werden.
 
Am 15. September hat Ungarn seine Grenze zu Serbien mit einem Stacheldrahtzaun fast vollständig abgeriegelt und damit Tausenden von Flüchtlingen den Zugang zu ungarischem Staatsgebiet versperrt. Am gleichen Tag sind Änderungen des ungarischen Strafgesetzbuchs und Asylrechts in Kraft getreten. Die neuen Maßnahmen beinhalten unter anderem die Kriminalisierung der "illegalen" Einreise, die nun mit bis zu drei Jahren Gefängnisstrafe geahndet werden kann, sowie die Schaffung von "Transitzonen", in denen täglich für eine geringe Anzahl an Asylsuchenden ein beschleunigtes Asylverfahren angewandt wird. Zuvor war am 1. August eine Änderung in Kraft getreten, durch die Serbien als "sicheres Transitland" eingestuft wurde. Dies würde es Ungarn ermöglichen, Anträge auf internationalen Schutz von Asylsuchenden abzulehnen, wenn diese über Serbien eingereist sind. Ungarn hat die Verantwortung, ein schnelles und wirksames Asylverfahren sicherzustellen und internationalen Schutz für diejenigen zu gewährleisten, die ihn benötigen. Diese Verantwortung kann nicht einfach an Drittländer wie Serbien abgeben werden, in denen das Asylsystem ineffektiv ist und der Zugang zu internationalem Schutz nicht gewährleistet ist. Außerdem sind Flüchtlinge und Asylsuchende in Serbien aufgrund der Aufnahmebedingungen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt.
Diese Gesetzesänderungen beschränken den Zugang von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu schnellen und effektiven individuellen Asylverfahren sowie zu internationalem Schutz drastisch. Sie stellen deswegen einen direkten Verstoß gegen die internationalen Verpflichtungen Ungarns dar, die sich beispielsweise aus dem UN-Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge aus dem Jahr 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) ergeben, zu deren Vertragsstaaten Ungarn zählt.
Amnesty International hat mit zahlreichen Flüchtlingen und Asylsuchenden an der ungarisch-serbischen Grenze gesprochen, die weder Zugang zu Unterkünften noch zu Sanitäreinrichtungen oder Nahrungsmitteln haben. Am 16. September setzte die ungarische Polizei Tränengas und Wasserwerfer gegen Flüchtlinge und Asylsuchende ein, die eine Öffnung der Grenzen forderten. Mehr als ein Dutzend Menschen sind Berichten zufolge verletzt worden, darunter eine Person schwer.
Die Maßnahmen, die Ungarn ergriffen hat, stellen eine eklatante Missachtung des Grundsatzes der Solidarität dar, der in Artikel 80 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt ist. Darin wird die gerechte Aufteilung der Verantwortlichkeiten unter den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Umsetzung ihrer Asylpolitik gefordert. Die Europäische Kommission muss umgehend prüfen, ob die von Ungarn ergriffenen Maßnahmen gegen Unionsrecht verstoßen, und sicherstellen, dass Ungarn Unionsrecht umsetzt, indem unverzüglich ein offizielles Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird.


Es gibt eine Urgent Action, die sich für die Flüchtlinge in Ungarn einsetzt.
Schreibt eine E-Mail an: titkarsag(at)me.gov.hu, infober(at)mfa.gov.hu
Betreff: Umgang mit Flüchtlingen verletzt Menschenrechte
Text:
Sehr geehrter Herr Ministerpraesident, 

es besorgt mich sehr, dass Ungarn die Menschenrechte von Fluechtlingen verletzt, indem ihnen der Zugang zu wirksamen Asylverfahren auf ungarischem Staatsgebiet verwehrt wird. Gesetzesaenderungen vom 15. September kriminalisieren die "illegale" Einreise von Fluechtlingen und Migrant_innen und zielen darauf ab, die Verantwortung Ungarns gegenueber denjenigen, die internationalen Schutz benoetigen, abzugeben. Die neuen Massnahmen beinhalten zudem unter anderem die Schaffung von "Transitzonen", in denen taeglich fuer eine geringe Anzahl an Asylsuchenden ein beschleunigtes Asylverfahren angewandt wird. Zuvor war am 1. August eine Aenderung in Kraft getreten, durch die Serbien als "sicheres Transitland" eingestuft wurde.
Ich bitte Sie, die Aufhebung der gesetzlichen Aenderungen einzuleiten, wonach die "illegale Einreise" unter Strafe gestellt wird sowie "Transitzonen" an der Grenze und die Liste "sicherer Drittstaaten" eingefuehrt werden. 


Mit freundlichen Gruessen

(Dein Name)
Ihr könnt Euch auf der Homepage von Amnesty International Deutschland noch genauer zur Urgent Action informieren: Ungarn verletzt Menschenrechte 
Weitere Informationen zu meiner Aktion und den Erfolgen von Amnesty International findet ihr auf der Seite Sehen, Hinsehen, Handeln! meines Blogs.KW39/2015 - Der Menschenrechtsfall der Woche - Flüchtlinge in Ungarn
"Es ist besser, eine Kerze anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen."(Quelle: Amnesty International)

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