Kunst unterm Hakenkreuz

Kunst unterm HakenkreuzAuch im dritten Rettungsjahr ist der engagierte, liebevoll fürsorgende Staat noch in der Lage, gemeine Angriffe auf sich, wie sie von Eurogegnern, Faschisten und Künstlern immer wieder unternommen werden, elegant abzuwehren. Das zeigt ein aktuelles Beispiel aus der Jahresausstellung der Kunsthochschule Burg Giebichenstein in der früheren Kulturstadt Halle. Hier hatte eine Nachwuchsartistin versucht, ein Foto des früheren Führers und Reichskanzlers und heutigen Fernsehmoderators Adolf Hitler in eine ansonsten gelungene Exhibition studentischer Kunstwerke zu schmuggeln. Hitler zeigte sich dabei in Form eines Tierfreundes, der grinsend ein Eichhörnchen füttert. Die Künstlerin Julia Kiehlmann hatte sich selbst in ähnlicher Pose mit einem Nachkommen des so genannten Führer-Hörnchens fotografieren und direkt neben dem früheren Führer des deutschen Volkes aufhängen lassen.
Kunst unterm HakenkreuzEin Vorfall, der zum Glück nicht unbeobachtet blieb. Nachdem aufmerksame Mitbürger mit fester demokratischer Gesinnung und großer Kenntnis der entsprechenden grundgesetzlichen Regelungen die Polizei gerufen hatten, veranlassten die Beamten eine Entfernung des unter anderem mit einem Hakenkreuz aus dem Fundus der Geschichtswerkstatt Knopp versehenen Führerfotos. Beim Abbild von Hitler handele es sich unter Umständen um ein verfassungsfeindliches Symbol, das sich nicht auf den Schutz von Art. 5.3.1 GG berufen könne. Vielmehr sei das die Menschenverachtung des gebürtigen Braunauers verherrlichende Foto in der Tradition der vom nationalsozialistischen Regime verhängten Ausstellungsverbote etwa gegen Franz Radziwill und Ottmar Hörl sofort von der Wand zu nehmen.
Um ein Ausstellungsverbot, das widerrechtlich in die Kunstfreiheit eingreift, handelt es sich dabei jedoch nicht. Erstens sei ein Ausstellungsverbot in einer Diktatur etwas grundsetzlich anderes als ein Ausstellungsverbot in einer freiheitlichen Demokratie. Zweitens sei Kiehlmanns Kunstwerk freiwillig und nur vorübergehend bis zum Ende der Ausstellung abgehängt worden. „Aus Gründen der künstlerischen Freiheit“, so die Polizei, sei die grundgesetzliche garantierte Unverletzlichkeit der Kunst durch die Abnahmeverfügung, die es nie gegeben habe, gewährleistet worden.

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