Kündigungsschutz gelockert, damit auch Ältere leichter einen Job finden

Vielleicht ist diese neue Regelung noch zu wenig bekannt:

Wer künftig Mitarbeiter anstellt, die 50 Jahre oder älter sind, muss sich keine Sorgen mehr machen, dass er sie – wenn dies notwendig wäre – nur mehr schwer kündigen kann. Bisher galt ein besonderer Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer, die bei der Einstellung 50 Jahre oder älter waren.

Unverändert bleibt jedoch der besondere Schutz für jene, die schon in jungen Jahren im Betrieb zu arbeiten begonnen haben.

Diese Reglung tritt ab 1. Juli 2017 in Kraft.



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