Kündigung wegen „Jesus hat Sie lieb“- Grußformel rechtmäßig – LAG Hamm

Wenn Arbeitnehmer zu Kunden freundlich sind, ist dies grundsätzlich zu begrüßen. Manchmal kann aber „zu viel Freundlichkeit“ auch zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. So hat das LAG Hamm (Urteil vom 20.04.2011, 4 Sa 2230/10) eine Kündigung eines Arbeitnehmers, der als Telefonberater tätig war, für rechtmäßig gehalten, der sich regelmäßig mit den Worten von Kunden verabschiedete „Jesus hat Sie lieb!“. Der Arbeitgeber wies mehrfach darauf hin, dass er eine solche „Verabschiedung“ der Kunden nicht wünsche, was den Arbeitnehmer aber nicht davon abhielt weiter seine Kunden darauf hinzuweisen, dass eben Jesus diese lieb habe. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis verhaltensbedingt, wogegen der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht erhob. Das Arbeitsgericht gab der Kündigungsschutzklage statt, während des LAG Hamm nicht soviel Humor hatte und die Kündigungsschutzklage für unbegründet hielt.

Arbeitsrecht Berlin – Anwalt Martin



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