Kündigung wegen fehlender Sprachkenntnisse zulässig?

Mangelnde Sprachkenntnisse können unter Umständen eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen.

Anforderungen ändern sich

Hier sind zum Beispiel Fälle denkbar, bei denen ursprünglich der Arbeitnehmer die Anforderungen an den Arbeitsplatz erfüllte, aber dann Sprachkenntnisse dringend erforderlich sind, um die Arbeit an den Arbeitsplatz verrichten zu können. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn die Kommunikation mit Kunden oder die Bedienung von Maschinen und Arbeitsgerät eine Sprache (Fremdsprache) dringend erforderlich macht.

Umschulungsmaßnahmen- Verhältnismäßigkeit

Auch hier gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Der Arbeitgeber muss vor dem Ausspruch der Kündigung alles zumutbare unternehmen ,um die Kündigung zu verhindern, wie z.B. das Anbieten von Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen (Sprachkurs). Gggfs. ist auch die Versetzung auf einen anderen freien Arbeitsplatz – gerade bei langer Betriebszugehörigkeit – notwendig.

Siehe auch den Artikel: „Kündigung wegen schlechter Deutschkenntnisse zulässig!“

RA Martin



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